Besonderer Hinweis zum seitlichen Mindestabstand
Der seitliche Mindestabstand (A) beschreibt den Mindestabstand von
Kaminofen zur seitlichen Aufstellwand und ist von der hinteren Aufstellwand
bis zum Beginn des Strahlungsbereichs (E) der Frontscheibe gültig.
Die Skizze stellt eine mögliche Aufstellsituation dar und gilt symbolisch
für alle Kaminöfen.
Bodenbeläge im Nahbereich
Vor der Feuerraumöffnung sind Fußböden aus brennbaren Materialien
durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag
muss sich nach vorn über mindestens 50 cm und seitlich jeweils mindes-
tens über 30 cm (siehe Punkt C+D der Abbildung) (gemessen von der
Feuerraumöffnung bzw. der Sichtscheibe) erstrecken!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen keine
brennbaren Bauteile, Möbel, Vorhänge oder Dekorationen aufgestellt
werden. Dieser Abstand kann auf 400 mm verringert werden, wenn
zwischen Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird.
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