Die Einbringung und Auslegung eines Pufferspeichers ist gemäß
1.BImSchV zwingend notwendig. In dieser Verordnung wird vorgegeben,
dass pro kW Wasserleistung, mindestens 55 Liter Puffspeichervolumen
vorzuhalten sind.
Im Fall Ihres Kaminofens sind dies:
bei NWL 7,9kW
4,9kW x 55 l/kW =
269 Liter
25