9.5 Sicherheitstechnische Kontrolle
Die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Durchführung der Sicherheitstechnischen Kontrolle
(STK) nach §6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (nur Bundesrepublik Deutschland)
beträgt 2 Jahre.
Zusätzlich muss als vorbeugende Instandhaltungsmaßnahme in folgenden Abständen eine
Wartung beim Hersteller Weinmann oder einem von diesem ausdrücklich autorisierte Fach-
händler durchgeführt werden:
• Nach jeweils 8000 Betriebsstunden (Wartungssymbol erscheint im Display)
oder
• nach 2 Jahren (siehe Wartungsaufkleber auf der Rückseite des Gerätes)
in Abhängigkeit davon, was zuerst erreicht wird.
Zu STK und Wartung gehören:
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Prüfung auf Vollständigkeit
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Sichtprüfung auf mechanische Beschädigung
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Filterwechsel
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Reinigung des Gerätes
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Austausch eventuell defekter Teile
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Vollständige Prüfung der Gerätefunktionen und der Druckanzeigen
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Batteriewechsel
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Wechsel des internen Akkus
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Endprüfung nach Prüfanweisung WM 27104
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Prüfung des Energieausfallalarms
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Wartung und STK