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Über Markenzeichen Und Eingetragene Markenzeichen; Hinweise Zum Urheberrechte - Pioneer DDJ-SZ Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2 Einschränkungen. Sie dürfen das Programm oder die Dokumentierung nicht
kopieren oder verwenden, außer wie ausdrücklich durch diese Vereinbarung
erlaubt. Sie dürfen das Programm nicht übertragen, unterlizenzieren, mie-
ten, vermieten oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, das kommer-
zielle Timesharing oder die Verwendung in einem Service-Büro gebrauchen.
Sie dürfen das Programm weder selbst noch durch Dritte abändern, rekon-
struieren, auseinander nehmen oder dekompilieren, außer bis zu dem vom
geltenden Gesetz zugelassenen Ausmaß, und auch dann nur, nachdem Sie
Pioneer schriftlich von ihren beabsichtigten Tätigkeiten informiert haben.
3 Eigentum. Pioneer oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte, Titel
und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht, Warenzeichen,
Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geistigen Eigentums am Programm
und der Dokumentierung, sowie allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben
keine weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch impliziert, die über die
beschränkte Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.
4 Keine Unterstützung. Pioneer ist nicht verpflichtet, das Programm oder die
Dokumentierung unter dieser Vereinbarung zu unterstützen, warten, aktuali-
sieren, verändern oder neue Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3 GARANTIE-VERZICHTSERKLÄRUNG
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE VORHANDEN"
ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN ODER GARANTIEN, UND SIE
STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF EIGENES RISIKO ZU VERWENDEN. BIS ZU
DEM VOM GESETZ ZUGELASSENEN MASS STREITET PIONEER AUSDRÜCKLICH
ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND
DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT,
SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS ERGEBEND,
BZW. EINEM HANDELSKURS ODER GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH ALLER
GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK, AUSREICHENDER QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER
NICHTVERLETZUNG.
4 KONTROLLE DES EXPORTS UND EINHALTUNGEN DER
EXPORTBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN
Sie dürfen das Programm nicht nutzen oder sonst wie exportieren oder re-exportie-
ren, außer es ist von den Gesetzen der USA und den Gesetzen des Landes, in dem
das Programm erworben wurde, erlaubt. Insbesondere darf das Programm nicht (a)
in Embargo-Länder der USA oder (b) an Personen, die auf der „Specially Designated
Nationals"-Liste des U.S. Treasury Departments oder auf der „Denied Persons"-Liste
oder der „Denied Entity"-Liste des US Department of Commerce stehen, exportiert
oder re-exportiert werden. Mit der Nutzung des Programms sichern Sie zu, dass Sie
sich nicht in einem dieser Länder befinden und nicht auf einer dieser Listen stehen.
Sie werden das Programm nicht für Zwecke benutzen, die nach dem Recht der
USA verboten sind, insbesondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder
Biowaffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.
5 SCHADENSERSATZ UND RECHTSBEHELFE FÜR
VERTRAGSBRUCH
Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen
dieser Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden zufügen würde, für die
eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den
Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer berech-
tigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass Pioneer das Recht hat, eine richter-
liche Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder wiederholten
Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.
6 BEENDIGUNG
Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwelche
Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet wird, dürfen Sie
das Programm nicht weiter verwenden und müssen es von Ihrem Computer oder
Mobilgerät, auf dem es installiert ist, dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz
befindlichen Kopien des Programms und der Dokumentierung zerstören und
Pioneer dann schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5, 6 und
7 bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft.
7 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind Pioneer oder
seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
oder ihrem Inhalt, unter keiner Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte
Schäden, Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden sowie
verschärften Schadensersatz oder für Schadensersatz für verlorene
Profite, Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder
die Kosten für den Erwerb eines Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer
auf die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzforderung aufmerksam
gemacht wurde bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar
ist. Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer für alle
Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie Pioneer
oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des Programms bezahlt
haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass die Haftbarkeitsgrenzen
und die Risikoverteilung, die in dieser Vereinbarung angeführt sind,
im Programmpreis widerspiegelt sind und einen wesentlichen Teil des
Abkommens zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm
anderenfalls nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen
hätte.
2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse
der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträchtigen Ihre gesetz-
lichen Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in dem Maße, in
dem solche Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den Gesetzen der
Gerichtsbarkeit an Ihrem Wohnort erlaubt sind.
3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser
Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durchsetzbar
eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum erlaubten Maße durchge-
setzt oder, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist, als trennbar angesehen
und daher aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen
Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht
einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser
Vereinbarung bedeutet nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses
oder Vertragsbruchs ebenfalls ein Verzicht erfolgt.
4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche darin
enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen, übertra-
gen, delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen, weder gewollt
noch ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die
schriftliche Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben. Jede angebliche
Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist null und nichtig.
Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien
und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend.
5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung
zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen oder gleichzeitigen
Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des Inhalts, seien sie schrift-
lich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige und
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Pioneer nicht modifiziert oder
berichtigt werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder
Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.
6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch japani-
sche Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird.
Über Markenzeichen und eingetragene
Markenzeichen
! Pioneer ist ein eingetragenes Markenzeichen der PIONEER CORPORATION.
! Bei Microsoft, Windows und Windows Vista handelt es sich um eingetragene
Marken bzw. Marken der Microsoft Corporation in den Vereinigten Staaten und/
oder anderen Ländern.
! Mac OS, iTunes und Finder sind eingetragene Markenzeichen von Apple Inc. in
den USA und anderen Ländern.
! Intel und Intel Core sind Warenzeichen der Intel Corporation in den USA und/
oder anderen Ländern.
! ASIO ist ein Markenzeichen von Steinberg Media Technologies GmbH.
! Serato DJ, Scratch Live, ITCH und Serato DJ Intro sind eingetragene Marken von
Serato.
Die hier erwähnten Produkt- oder Firmennamen sind Markenzeichen der jeweiligen
Eigentümer.
Dieses Produkt wurde für Nonprofit-Verwendung lizensiert. Dieses Produkt ist
nicht zu den Handelszwecken (für Gewinn bringenden Gebrauch), wie Sendung
(terrestrisch, Satelliten-, Kabel oder andere Arten von Sendungen), streaming
im Internet, Intranet (ein privates Kommunikationsnetz) oder anderen Typen
von Netzwerken oder zum Vertrieb elektronischer Information (online digitale
Musikvertriebsdienste) lizensiert worden. Für derartige Verwendungszwecke
müssen sie die entsprechenden Lizenzen erhalten. Für Einzelheiten besuchen Sie
http://www.mp3licensing.com.

Hinweise zum Urheberrechte

Aufnahmen, die Sie vornehmen, sind für persönlichen Genuss gedacht und dürfen
nach dem Urheberrecht nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers ander-
weitig verwendet werden.
! Musik, die von CDs, usw. aufgenommen wurde, ist durch die
Urheberrechtsgesetze der einzelnen Länder sowie durch internationale
Abkommen geschützt. Es liegt in der vollen Verantwortung der Person, die die
Musik aufgenommen hat, sicherzustellen, dass die Aufnehmen nicht gesetzwid-
rig verwendet werden.
! Beim Umgang mit Musik, die aus dem Internet heruntergeladen wurde usw.,
liegt es in der vollen Verantwortung der Person, die den Musik-Download ausge-
führt hat, sicherzustellen, dass die aufgenommenen Inhalte entsprechend den
Vorschriften auf der Download-Site verwendet werden.
— Änderungen der technischen Daten und das Design dieses Geräts ohne vorhe-
rige Ankündigung bleiben vorbehalten.
© 2014 PIONEER CORPORATION. Alle Rechte vorbehalten.
PIONEER CORPORATION
1-1, Shin-ogura, Saiwai-ku, Kawasaki-shi, Kanagawa 212-0031, Japan
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