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Mitsubishi Electric Ecodan Handbuch Seite 16

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GRUNDLAGEN
Energieverbrauchsrelevante Produkte sind betroffen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
jährliches Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200.000 Stück,
erhebliche Umweltauswirkungen des Produktes und
deutliches Potential für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit zu vertretbaren Kosten.
Am 26.09.2013 wurden im Rahmen der ErP-Richtlinie die Durchführungsverordnungen für Ökodesign und Energiekenn-
zeichnung (Labelling) von Raum- und Kombiheizgeräten sowie Warmwasserbereitern im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Am 26.09.2015 greifen die festgelegten Mindestanforderungen an die Wärmeerzeuger – und damit auch an die Wärme-
pumpen! Die Verordnungen gelten unmittelbar und verpflichtend in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Ökodesignverordnung
legt die Mindesteffizienz- und Mindestemissionsstandards für die Geräte fest. Produkte, die die Mindestanforderungen
nicht erfüllen, erhalten keine CE-Kennzeichnung.
Produkte, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind nicht CE-konform.
Abbildung 2.1
CE-Kennzeichnung
In den kommenden vier Jahren erstreckt sich die Skala der Effizienzlabel von A++ bis G. Im September 2019 verschiebt
sich die Skala von der Klasse A+++ bis zur dann schlechtesten Effizienzklasse D. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen gelten
zahlreiche Details in puncto Klassifizierung der Effizienz:
GENERELLE EINSTUFUNG VON LUFT/WASSER-WÄRMEPUMPEN IN DAS SYSTEM DER EFFIZIENZKLASSEN
Die Ökodesign-Richtlinie setzt sich aus zwei Einzelbedingungen zusammen: Bis zu einer Heizleistung von 70 kW müssen
alle einzelnen Produkte oder Systeme über ein Effizienzlabel gemäß ErP-Richtlinie verfügen. Heizgeräte mit Heizleistungen
von > 70 kW und < 400 kW müssen ebenfalls Mindest-Effizienzkriterien erfüllen, benötigen aber kein Effizienzlabel.
Generell werden Luft/Wasser-Wärmepumpen ohne nähere Betrachtung ihrer tatsächlichen Wirtschaftlichkeit in eine höhere
Effizienzklasse eingestuft als konventionelle Wärmeerzeuger. Bei den Wärmepumpen stehen im Fokus die Mindestanfor-
derungen an die Effizienz (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz)
und die Emissionen (maximale Schallleistungspegel). Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Wärme-
pumpen darf ab dem 26. September 2015 nicht kleiner als 100 % sein, die von Niedertemperatur-Wärmepumpen nicht
kleiner als 115 %. Ab September 2017 gelten verschärfte Effizienz-Grenzwerte von 110 bzw. 125 %. Damit liegen die
Effizienzanforderungen für Wärmepumpen deutlich höher als bei allen anderen Raumheiztechnologien. In Abhängigkeit
von der Wärmeleistung einer Wärmepumpe definiert die Verordnung auch die maximalen Schallleistungspegel für Wärme-
pumpen.
10 / Planungshandbuch Ecodan 2015/2016
CE
Ineffiziente Produkte unterhalb
der Mindestanforderungen
I
II
55 °C
35 °C
A
++
A
++
A
+
A
+
A
B
C
D
E
F
G
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
dB
kW
kW
YZ
dB
2015
811/2013
Nicht
CE-konform

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