GRUNDLAGEN
Energieverbrauchsrelevante Produkte sind betroffen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
•
jährliches Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200.000 Stück,
•
erhebliche Umweltauswirkungen des Produktes und
•
deutliches Potential für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit zu vertretbaren Kosten.
Am 26.09.2013 wurden im Rahmen der ErP-Richtlinie die Durchführungsverordnungen für Ökodesign und Energiekenn-
zeichnung (Labelling) von Raum- und Kombiheizgeräten sowie Warmwasserbereitern im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Am 26.09.2015 greifen die festgelegten Mindestanforderungen an die Wärmeerzeuger – und damit auch an die Wärme-
pumpen! Die Verordnungen gelten unmittelbar und verpflichtend in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Ökodesignverordnung
legt die Mindesteffizienz- und Mindestemissionsstandards für die Geräte fest. Produkte, die die Mindestanforderungen
nicht erfüllen, erhalten keine CE-Kennzeichnung.
Produkte, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind nicht CE-konform.
Abbildung 2.1
CE-Kennzeichnung
In den kommenden vier Jahren erstreckt sich die Skala der Effizienzlabel von A++ bis G. Im September 2019 verschiebt
sich die Skala von der Klasse A+++ bis zur dann schlechtesten Effizienzklasse D. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen gelten
zahlreiche Details in puncto Klassifizierung der Effizienz:
GENERELLE EINSTUFUNG VON LUFT/WASSER-WÄRMEPUMPEN IN DAS SYSTEM DER EFFIZIENZKLASSEN
Die Ökodesign-Richtlinie setzt sich aus zwei Einzelbedingungen zusammen: Bis zu einer Heizleistung von 70 kW müssen
alle einzelnen Produkte oder Systeme über ein Effizienzlabel gemäß ErP-Richtlinie verfügen. Heizgeräte mit Heizleistungen
von > 70 kW und < 400 kW müssen ebenfalls Mindest-Effizienzkriterien erfüllen, benötigen aber kein Effizienzlabel.
Generell werden Luft/Wasser-Wärmepumpen ohne nähere Betrachtung ihrer tatsächlichen Wirtschaftlichkeit in eine höhere
Effizienzklasse eingestuft als konventionelle Wärmeerzeuger. Bei den Wärmepumpen stehen im Fokus die Mindestanfor-
derungen an die Effizienz (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz)
und die Emissionen (maximale Schallleistungspegel). Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Wärme-
pumpen darf ab dem 26. September 2015 nicht kleiner als 100 % sein, die von Niedertemperatur-Wärmepumpen nicht
kleiner als 115 %. Ab September 2017 gelten verschärfte Effizienz-Grenzwerte von 110 bzw. 125 %. Damit liegen die
Effizienzanforderungen für Wärmepumpen deutlich höher als bei allen anderen Raumheiztechnologien. In Abhängigkeit
von der Wärmeleistung einer Wärmepumpe definiert die Verordnung auch die maximalen Schallleistungspegel für Wärme-
pumpen.
10 / Planungshandbuch Ecodan 2015/2016
CE
Ineffiziente Produkte unterhalb
der Mindestanforderungen
I
II
55 °C
35 °C
A
++
A
++
A
+
A
+
A
B
C
D
E
F
G
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
dB
kW
kW
YZ
dB
2015
811/2013
Nicht
CE-konform