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Energieeinsparverordnung (Enev) - Mitsubishi Electric Ecodan Handbuch

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GRUNDLAGEN
2.1.5

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden", besser be-
kannt als Energieeinsparverordnung (EnEV) trat erstmalig 2002 als Ersatz und Zusammenfassung älterer Vorschriften zum
baulichen Wärmeschutz und zur Heizanlagentechnik in Kraft. Sie soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen zu re-
duzieren, wertvolle Ressourcen zu schonen sowie die Abhängigkeit von Energieimporten zu senken. Zudem soll sie Im-
pulse zur Weiterentwicklung innovativer Technologien der Wärme- und Kälteerzeugung liefern. Die Verordnung hat zum
Ziel, den Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um rund 30 % zu senken. Dazu legt der
Gesetzgeber in der Verordnung bestimmte Mindestanforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude fest, für die seit In-
Kraft-Treten der aktuell gültigen EnEV 2014 ein Bauantrag gestellt wird oder die erheblich erweitert werden. Zur Umsetzung
der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (2010/31/EG) wird aktuell eine weitere Verschärfung der EnEV 201 durch eine Novellie-
rung EnEV 2016 diskutiert. Wärmepumpen sind aufgrund ihres Wirkungsprinzips sowie ihrer hohen Effizienz ideal dazu
geeignet, die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen.
Wichtigster anlagentechnischer Aspekt der aktuell gültigen EnEV  2014 ist die Begrenzung des Primärenergiebedarfs
(kWh/(m² x a)) eines Gebäudes. Diese Größe berücksichtigt alle Erzeugungs-, Umwandlungs- und Transportverluste eines
Energieträgers bis zur Gebäudegrenze und darf über das Jahr gesehen einen maximal zulässigen Wert nicht überschrei-
ten. Der Jahres-Primärenergiebedarf setzt sich aus dem jeweiligen Einzelbedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung sowie für
die Trinkwassererwärmung zusammen und wird nach dem in der DIN V 18599-1 (für Wohngebäude alternativ auch nach
der DIN EN 832
in Verbindung mit DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6) festgelegten Verfahren berechnet. Er ergibt sich aus
1)
dem Vergleich mit einem Referenzgebäude gleicher Größe, Geometrie und Ausrichtung, dessen relevante Kennwerte in
den Anlagen zur EnEV definiert werden und bezieht sich auf die Gebäudenutzfläche A
für den spezifischen Transmissionswärmeverlust (Wohngebäude) bzw. dem mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten
(Nichtwohngebäude) steht dieser Wert für die energetische Qualität eines Gebäudes.
ersetzt durch DIN EN ISO 13790
1)
Dabei weist jeder Energieträger einen bestimmten Primärenergiefaktor auf, der als ökologisches Qualitätsmerkmal für eine
Heizungsanlage angesehen werden kann:
Heizöl: 1,1
Erdgas: 1,1
Strom: 2,4 (1,8 ab 2016)
Holzpellets: 0,2
Erneuerbare Energien: 0,0
Der Primärenergiefaktor fließt in die Berechnung der Anlagenaufwandszahl (DIN V 4701-10, siehe Kapitel „2.6 Anlagenauf-
wandszahl (e
)" auf Seite 17) ein. Sie umfasst zudem die im Wärmeerzeuger und der Energieverteilung im Gebäude
P
anfallenden Verluste sowie Hilfsenergie (etwa für Pumpen). Je niedriger dieser Wert liegt, desto effizienter arbeitet eine
Anlage. Für Wärmepumpen ist in diesem Zusammenhang die Jahresarbeitszahl entscheidend. Eine hohe JAZ bedeutet
zugleich eine niedrige Anlagenaufwandszahl und somit eine hohe energetische Effizienz.
Eine einzelne Berechnung der Anlagenaufwandszahl ist jedoch in der Regel nicht erforderlich, da die Programme zur Er-
stellung des Nachweises zur Einhaltung der EnEV bzw. zur Ausstellung eines Energieausweises die relevante Aufwands-
zahl für eine Wärmepumpe bereits enthalten. Für die Einhaltung der EnEV in Neubauten ist grundsätzlich der Bauherr
zuständig. Bei Arbeiten an Bestandsgebäuden muss der Ausführende dem Eigentümer nach deren Abschluss umgehend
in einer Unternehmererklärung schriftlich bestätigen, dass die Anforderungen eingehalten wurden.
14 / Planungshandbuch Ecodan 2015/2016
. Gemeinsam mit dem Höchstwert
N

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