1.4 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
die Umwelt und Anlage zur Folge haben. Die Nicht-
beachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
•
Versagen wichtiger Funktionen der Anlage
•
Versagen vorgeschriebener Methoden zur War-
tung und Instandhaltung
•
Gefährdung von Personen durch elektrische und
mechanische Einwirkungen.
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Montage- und Betriebsanleitung
aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie
eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicher-
heitsvorschriften des Betreibers, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den Betreiber/
Bediener
Ein vorhandener Berührungsschutz für sich
bewegende Teile darf bei sich in Betrieb befindlicher
Anlage nicht entfernt werden.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B. in
den Vorschriften des VDE und der örtlichen
Energieversorgungsunternehmen).
1.7 Sicherheitshinweise für Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle War-
tungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von autori-
siertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden, das sich durch eingehendes Studium der
Montage- und Betriebsanleitung ausreichend
informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Anlage nur im
Stillstand durchzuführen. Die in der Montage- und
Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise
zum Stillsetzen der Anlage muss unbedingt einge-
halten werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen
alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder
angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt
5. Inbetriebnahme aufgeführten Punkte zu beachten.
1.8 Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Anlage sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig. Origi-
nalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zube-
hör dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer
Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufheben.
34
1.9 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Anlage ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entspre-
chend Abschnitt 2.1 Verwendungszweck der Mon-
tage- und Betriebsanleitung gewährleistet. Die in den
technischen Daten angegebenen Grenzwerte dürfen
auf keinen Fall überschritten werden.
2. Allgemeines
Druckstutzen
Pumpenkappe
Einlaufsieb
Abb. 1
2.1 Verwendungszweck
Die Grundfos Unilift AP Pumpen sind einstufige
Tauchmotorpumpen zur Förderung von Schmutz-
wasser.
Die Pumpe kann Wasser mit einem begrenzten
Anteil an festen Bestandteilen, jedoch nicht Steinen
und ähnlichen Feststoffen, fördern, ohne zu verstop-
fen oder beschädigt zu werden.
Die Pumpe ist sowohl für automatischen als auch für
manuellen Betrieb lieferbar und eignet sich für statio-
nären und mobilen Einsatz.
Handgriff mit
Leitungshalter
Schwimmer-
schalter