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Persönliche Schutzausrüstung; Verwendung In Explosionsgefährdeten Bereichen; Allgemein - SATA SATAjet 100 B F RP/HVLP Betriebsanleitung

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6.3. Persönliche Schutzausrüstung
• Bei Verwendung der Lackierpistole sowie bei Reinigung und Wartung
immer zugelassenen Atem- und Augenschutz sowie geeignete
Schutzhandschuhe und Arbeitskleidung und -schuhe tragen!
• Bei Verwendung der Lackierpistole kann ein Schalldruckpegel von 85
dB(A) überschritten werden. Geeigneten Gehörschutz tragen!
Bei Verwendung der Lackierpistole werden keine Vibrationen auf Körper-
teile des Bedieners übertragen. Die Rückstoßkräfte sind gering.
6.4. Verwendung in explosionsgefährdeten Berei-
chen
Ex-Zeichen
Gerätegruppe

6.4.1 Allgemein

Die Lackierpistole ist zur Verwendung / Aufbewahrung in explosionsge-
fährdeten Bereichen der Ex-Zone 1 und 2 zugelassen.
• Folgende Verwendungen und Handlungen führen zum Ver-
lust des Explosionsschutzes und sind daher verboten:
• Lackierpistole in explosionsgefährdete Bereiche der Ex-Zone 0 brin-
gen!
• Verwendung von Löse- und Reinigungsmitteln, die auf halogenisierten
Kohlenwasserstoffen basieren! Die dabei auftretenden chemischen
Reaktionen können explosionsartig erfolgen!
Warnung!
Gerätekategorie
Warnung! Explosionsgefahr!
Kategorie Gas
Temperaturklasse
DE
I.5

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