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Angaben Des Fabrikschildes; Qualifikation Des Personals; Pflichten Des Betreibers - ABB COPA-XE Betriebsanleitung

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1.1.6
Das Fabrikschild befindet sich auf dem Messwertaufnehmergehäuse. Abhängig davon, ob das Druckge-
rät in den Geltungsbereich der DGRL fällt oder nicht (siehe auch Art. 3 Abs. 3 DGRL 97/23/EG) erfolgt
die Kennzeichnung mit 2 verschiedenen Fabrikschildern:
a) Druckgerät im Geltungsbereich der DGRL
b) Druckgerät außerhalb des Geltungsbereiches der DGRL
1.1.7
1.1.8
10
COPA-XE/MAG-XE

Angaben des Fabrikschildes

ABB
S.-Nr.: 0012345
DN 50 / PN 40
Material: 1.4571 / PTFE
/ Hast.C-4
Manufactured: 2002 PED: Fluid 1, Gas
ABB Automation Products GmbH
37070 Göttingen - Germany
ABB
S.-Nr.: 0012345
DN 25 / PN 40
Material: 1.4571 / PTFE
/ Hast.C-4
Manufactured: 2002 PED: SEP
ABB Automation Products GmbH
37070 Göttingen - Germany

Qualifikation des Personals

Nur ausgebildetes und vom Anlagenbetreiber autorisiertes Fachpersonal darf die elektrische Instal-
lation, Inbetriebnahme und Wartung des Gerätes vornehmen.

Pflichten des Betreibers

Vor dem Einsatz von korrosiven oder abrasiven Messstoffen muss der Betreiber die Beständigkeit
aller messstoffberührten Teile abklären. ABB unterstützt Sie gerne bei der Auswahl, kann jedoch
keine Haftung übernehmen.
Beachten Sie grundsätzlich die in Ihrem Land geltenden nationalen Vorschriften bezüglich
Funktionsprüfung, Reparatur und Wartung von elektrischen Geräten.
Das Fabrikschild enthält folgende Angaben:
CE-Zeichen (mit Nummer der benannten Stelle) zur
Bestätigung der Konformität des Gerätes nach den
Anforderungen der DGRL.
0045
Serialnummer zur Identifikation des Druckgerätes
durch den Hersteller.
Nennweite und Nenndruckstufen des Druckgerätes
Flanschmaterial, Auskleidungswerkstoff und
Elektrodenmaterial (messstoffberührt).
Baujahr des Druckgerätes und Angabe der berücksich-
tigten Fluidgruppe nach DGRL (PressureEquipmentDi-
rective = PED) Fluid Gruppe 1 = gefährliche Fluide,
gasförmig
Hersteller des Druckgerätes
Das Fabrikschild enthält annähernd die gleichen Angaben
wie das unter a) beschriebene Schild mit folgenden Ände-
rungen:
Es darf keine CE-Kennzeichnung erfolgen, da sich das
Druckgerät außerhalb des Geltungsbereiches der
DGRL befindet.
Unter PED wird der Ausnahmegrund Art. 3 Abs. 3 der
DGRL/PED angegeben. Das Druckgerät wird in den
Bereich SEP (= Sound Engineering Practice) "Gute
Ingenieurpraxis" eingestuft.
1 Sicherheitshinweise
D184B115U01

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