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Sicherheitshinweise Für Den Betreiber/Bediener; Sicherheitshinweise Für Wartungs-, Inspektions- Und Montagearbeiten; Unzulässige Betriebsweisen; Hinweise Zum Explosionsschutz - KSB HPK Betriebs-/Montageanleitung

Wärmeträgeröl- /heißwasserpumpe/ergänzungsgrößen lagerung p08s, p10as, p12s
Inhaltsverzeichnis

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GEFAHR
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2 Sicherheit
▪ Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen
▪ Geltende Normen und Gesetze
2.7 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
▪ Bauseitigen Berührungsschutz für heiße, kalte und bewegende Teile anbringen
und dessen Funktion prüfen.
▪ Den Berührungsschutz während des Pumpenbetriebs nicht entfernen.
▪ Erdungsanschluss für Metallmantel bei elektrostatischer Aufladung des Förder-
mediums anbringen.
▪ Schutzausrüstung für Personal zur Verfügung stellen und verwenden.
▪ Leckagen (z. B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördermedien (z. B. explosiv,
giftig, heiß) so abführen, dass keine Gefährdung für Personen und die Umwelt
entsteht. Hierzu geltende gesetzliche Bestimmungen einhalten.
▪ Gefährdung durch elektrische Energie ausschließen (Einzelheiten hierzu siehe
landesspezifische Vorschriften und/oder örtliche Energieversorgungsunterneh-
men).
2.8 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
▪ Umbauarbeiten oder Veränderungen der Pumpe sind nur nach Zustimmung des
Herstellers zulässig.
▪ Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile verwenden.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufheben.
▪ Der Betreiber sorgt dafür, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbei-
ten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das
sich durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert.
▪ Arbeiten an der Pumpe/Pumpenaggregat nur im Stillstand ausführen.
▪ Das Pumpengehäuse muss Umgebungstemperatur angenommen haben.
▪ Das Pumpengehäuse muss drucklos und entleert sein.
▪ Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zur Außerbetriebnah-
me des Pumpenaggregats unbedingt einhalten. (⇨ Kapitel 6.1.13 Seite 36)
▪ Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, dekontaminieren. (⇨ Ka-
pitel 7.3 Seite 44)
▪ Sicherheits- und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten
wieder anbringen bzw. in Funktion setzen. Vor Wiederinbetriebnahme die auf-
geführten Punkte für die Inbetriebnahme beachten. (⇨ Kapitel 6.1 Seite 30)
2.9 Unzulässige Betriebsweisen
Niemals die Pumpe/Pumpenaggregat außerhalb der im Datenblatt sowie in der Be-
triebsanleitung angegebenen Grenzwerte betreiben.
Die Betriebssicherheit der gelieferten Pumpe/Pumpenaggregats ist nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung gewährleistet. (⇨ Kapitel 2.3 Seite 8)

2.10 Hinweise zum Explosionsschutz

Die in diesem Kapitel aufgeführten Explosionsschutzhinweise sind bei Betrieb in ex-
plosionsgefährdeten Bereichen zwingend zu beachten.
Es dürfen nur die Pumpen/Pumpenaggregate in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden, die eine entsprechende Kennzeichnung besitzen und laut Daten-
blatt dafür ausgewiesen sind.
Für den Betrieb explosionsgeschützter Pumpenaggregate gemäß der EG-Richtlinie
94/9/EG (ATEX) gelten besondere Bedingungen.
Hierzu die mit nebenstehendem Symbol gekennzeichneten Abschnitte dieser Be-
HPK

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