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Scheppach HC24dc Originalanleitung Seite 12

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12 international
1.2 Sicherheitshinweise zum Arbeiten mit Druckluft
und Ausblaspistolen
• Verdichter und Leitungen erreichen im Betrieb hohe
Temperaturen. Berührungen führen zu Verbrennun-
gen.
• Die vom Verdichter angesaugten Gase oder Dämpfe
sind frei von Beimengungen zu halten, die in dem Ver-
dichter zu Bränden oder Explosionen führen können.
• Beim Lösen der Schlauchkupplung ist das Kupplungs-
stück des Schlauches mit der Hand festzuhalten, um
Verletzungen durch den zurückschnellenden Schlauch
zu vermeiden.
• Bei Arbeiten mit der Ausblaspistole Schutzbrille tra-
gen. Durch Fremdkörper und weggeblasene Teile kön-
nen leicht Verletzungen verursacht werden.
• Mit der Ausblaspistole keine Personen anblasen
• oder Kleidung am Körper reinigen.
1.3 Sicherheitshinweise beim Farbspritzen
• Keine Lacke oder Lösungsmittel mit einem Flamm-
punkt von weniger als 55° C verarbeiten.
• Lacke und Lösungsmittel nicht erwärmen.
• Werden gesundheitsschädliche Flüssigkeiten verar-
beitet, sind zum Schutz Filtergeräte (Gesichtsmasken)
erforderlich. Beachten Sie auch die von den Herstel-
lern solcher Stoffe gemachten Angaben über Schutz-
maßnahmen.
• Die auf den Umverpackungen der verarbeiteten Mate-
rialien aufgebrachten Angaben und Kennzeichnungen
der Gefahrstoffverordnung sind zu beachten. Gegebe-
nenfalls sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu tref-
fen, insbesondere geeignete Kleidung und Masken zu
tragen.
• Während des Spritzvorgangs sowie im Arbeitsraum
darf nicht geraucht werden. Auch Farbdämpfe sind
leicht brennbar.
• Feuerstellen, offenes Licht oder funkenschlagende
Maschinen dürfen nicht vorhanden sein bzw. betrie-
ben werden.
• Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum aufbe-
wahren oder verzehren. Farbdämpfe sind schädlich.
• Der Arbeitsraum muss größer als 30 m³ sein und es
muss ausreichender Luftwechsel beim Spritzen und
Trocknen gewährleistet sein. Nicht gegen den Wind
spritzen. Grundsätzlich beim Verspritzen von brenn-
baren bzw. gefährlichen Spritzgütern die Bestimmun-
gen der örtlichen Polizeibehörde beachten.
• In Verbindung mit dem PVC-Druckschlauch keine Me-
dien wie Testbenzin, Butylalkohol und Methylenchlorid
verarbeiten (verminderte Lebensdauer).
1.4 Betrieb von Druckbehältern
• Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, ordnungs-
gemäß zu betreiben, zu überwachen, notwendige
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten unver-
züglich vorzunehmen und die den Umständen nach
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
• Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall erforderliche
Überwachungsmaßnahmen anordnen.
• Ein Druckbehälter darf nicht betrieben werden, wenn
er Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte
gefährdet werden.

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