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BESCHRÄNKTE GARANTIE VON BRP FÜR DEN
EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM: 2010
CAN-AM
TM
ATV
1) UMFANG DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE
Bombardier Recreational Products Inc. ("BRP")* garantiert, dass seine neuen
und nicht genutzten Can-Am-ATVs des Modelljahres 2010, die durch BRP-Ver-
tragslieferanten/-händler ("Lieferanten/Händler") in den Mitgliedsstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (welcher sich aus den Mitgliedsstaaten
der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein zusammensetzt) verkauft wur-
den, für den nachstehend beschriebenen Zeitraum und unter den nachfolgenden
Bedingungen frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind.
Für alle Can-Am-ATV-Originalteile und sämtliches ATV-Originalzubehör von
Can-Am, die/das von einem BRP-Vertragshändler/-lieferanten zum Zeitpunkt
der Lieferung des Can-Am-ATVs des Modelljahres 2010 installiert wurde(n), gilt
dieselbe Garantie wie für das ATV selbst.
Diese beschränkte Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn: (1) das ATV zum Fahren
von Rennen oder für andere Aktivitäten im Rahmen von Wettbewerben, selbst
wenn es sich um eine solche Verwendung durch den vorherigen Eigentümer
handelt, benutzt wurde; oder (2) das ATV dahingehend verändert oder modi-
fiziert wurde, dass der Betrieb, die Leistung oder die Lebensdauer des ATVs
beeinträchtigt werden oder das ATV verändert oder modifiziert wurde, um es
zweckzuentfremden.
2) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
DIESE GARANTIE WIRD AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT UND ERSETZT ALLE
AUSDRÜCKLICHEN
ODER
STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN,
EIN-
SCHLIESSLICH DER NICHTEINSCHRÄNKUNG IRGENDEINER GARANTIE
DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK.
IN DEM UMFANG, IN DEM SIE NICHT WIDERRUFEN WERDEN KÖNNEN,
SIND DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN IHRER DAUER AUF DIE
DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN BESCHRÄNKT. NEBEN-
UND FOLGESCHÄDEN SIND VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN. IN
EINIGEN LÄNDERN SIND DIE OBEN GENANNTEN ABLEHNUNGSERKLÄ-
RUNGEN, BESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT
ZULÄSSIG, SODASS DIESE FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.
DIESE GARANTIE GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE, UND SIE KÖNNEN
AUCH SONSTIGE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE RECHTE HABEN, DIE
VON LAND ZU LAND VERSCHIEDEN SEIN KÖNNEN.
Kein Lieferant, kein BRP Vertragshändler sowie keine sonstige Person ist berech-
tigt, eine Beteuerung, Geltendmachung oder Garantie in Bezug auf das Produkt zu
erklären, die nicht in dieser beschränkten Garantie enthalten ist. Falls dies jedoch
erfolgt ist, wird sie gegenüber BRP nicht durchsetzbar sein.
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