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Konformitätserklärungen; Eg-Bauartzulassung - Sartorius Talent Betriebsanleitung

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Konformitätserklärungen
Waagen zur Verwendung im gesetzlichen Messwesen:
Richtlinie 90/384/EWG »Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung der Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklärung für von SARTORIUS geeichte Waagen mit
EG-Bauartzulassung siehe Seite 33.
Diese Richtlinie regelt ebenfalls die Durchführung der EG-Eichung durch den Hersteller,
sofern eine EG-Bauartzulassung vorliegt und der Hersteller für diese Tätigkeiten von einer
von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften benannten Stelle akkreditiert ist.
Rechtliche Grundlage für Sartorius, die EG-Eichung durchzuführen, ist die
EG-Richtlinie Nr. 90/384/EWG für nicht selbsttätige Waagen, die ab dem 01.01.1993
im harmonisierten Binnenmarkt gilt, sowie die erteilte Anerkennung des diesbezüglichen
Qualitätsmanagement Systems der Sartorius AG durch das Niedersächsische Landes-
verwaltungsamt -Eichwesen vom 15.02.1993.
Weitere Informationen zu dem EG-Zeichen auf Sartorius Geräten sind erhältlich unter
der Publikations-Nr. W- -0052-d93081.
Service »Neuaufstellung« und Ersteichung in Deutschland
Unser Servicepaket »Neuaufstellung« bietet Ihnen eine Reihe wichtiger Leistungen,
die Ihnen ein zufriedenstellendes Arbeiten garantieren:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
– Ersteichung
Wenn die Neuaufstellung der Waage durch Sartorius erfolgen soll, dann fordern Sie einen
Kundendienstmitarbeiter an.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Eichung endet mit Ablauf des übernächsten Kalenderjahres. Bei einem
Einsatz der Waage in der Füllmengenkontrolle, gemäß Verordnung über Fertigpackungen,
endet die Gültigkeit mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres. Nacheichungen müssen
z. Zt. von einem Eichbeamten durchgeführt werden. Eine rechtzeitige Nacheichung
ist beim örtlichen Eichamt anzumelden. Bitte beachten Sie ggf. die Änderungen des
Gesetzgebers.
Nacheichungen im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach nationalen Vorschriften des Landes, in dem
die Waage verwendet wird. Informationen über die aktuellen in Ihrem Land gültigen
gesetzlichen Vorschriften sowie über zuständiges Personal erfragen Sie bitte bei Ihrem
SARTORIUS-Kundendienst.
Für weitere Informationen zum Thema »Eichung« stehen Ihnen unsere Kundendienst-
Leitstellen zur Verfügung.
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