Bedingungen für die Einbindung eines Anhängers in die Diebstahlwarnanlage.
Das Fahrzeug ist werkseitig mit einer Diebstahlwarnanlage und einer Anhän-
gevorrichtung ausgestattet.
Der Anhänger ist über die Anhängersteckdose mit dem Zugfahrzeug elekt-
risch verbunden.
Die elektrische Anlage des Fahrzeugs und des Anhängers ist funktionsfähig.
Das Fahrzeug ist mit dem Fahrzeugschlüssel verriegelt und die Diebstahl-
warnanlage ist aktiv.
Hinweis
Anhänger mit LED-Rückleuchten können aus technischen Gründen nicht in die
Diebstahlwarnanlage eingebunden werden.
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Fahren