11. Garantie
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Garantie
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WEINMANN garantiert für einen Zeitraum von zwei
Jahren ab Kaufdatum, dass das Produkt bei bestimmungs-
gemäßem Gebrauch frei von Mängeln ist. Bei Produkten,
die laut Kennzeichnung einen kürzeren Haltbarkeitszeit-
raum als zwei Jahre haben, endet die Garantie mit Ablauf
des auf der Verpackung oder Gebrauchsanweisung ange-
gebenen Verfallsdatums.
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Voraussetzung für die Ansprüche aus der Garantie ist die
Vorlage eines Kaufbelegs, aus dem sich Verkäufer und
Kaufdatum ergeben.
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Wir gewähren keine Garantie bei:
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Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
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Bedienungsfehler
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unsachgemäßem Gebrauch oder Behandlung
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Fremdeingriff durch nicht autorisierte Personen in
das Gerät zu Reparaturzwecken
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höherer Gewalt, wie z.B. Blitzschlag usw.
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Transportschaden aufgrund unsachgemäßer Ver-
packung bei Rücksendungen
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nicht durchgeführter Wartung
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betriebsbedingter Abnutzung und üblichem Ver-
schleiß.
Dazu zählen beispielhaft folgende Komponenten:
– Filter
– Batterien und Akkus
– Artikel für den Einmalgebrauch usw.
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Nicht-Verwendung von Originalersatzteilen
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WEINMANN haftet nicht für Mangelfolgeschäden, sofern
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen
oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von Leib oder Leben.
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WEINMANN behält sich das Recht vor, nach seiner
Wahl den Mangel zu beseitigen, eine mangelfreie Sache
zu liefern oder den Kaufpreis angemessen herabzusetzen.
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Bei Ablehnung eines Garantieanspruches übernehmen wir
nicht die Kosten für den Hin- und Rücktransport.
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Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hier-
von unberührt.