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Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise; Arbeitskleidung; Abladehinweise - Kärcher MC 50 Handbuch

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  • DEUTSCH, seite 1
GEFAHR
Verletzungsgefahr durch sich unbeabsichtigt
absenkenden Kehrgutbehälter. Arbeiten an
der Turbine nur bei vollständig angehobenem
Kehrgutbehälter ausführen.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch rotierende Besen.
Abstand halten.
Abgekoppelte Kehreinheit zum Anheben hier
festhalten.
GEFAHR
Unfallgefahr! Beim Entleeren des Kehrgutbe-
hälters Feststellbremse betätigen.
GEFAHR
Kippgefahr! Kehrgutbehälter nur entleeren,
wenn das Gerät eben und auf festem Unter-
grund steht.
4

Sicherheitshinweise

4.1

Allgemeine Sicherheitshinweise

– Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen ist vor Benut-
zung auf den ordnungsgemäßen Zustand und die Be-
triebssicherheit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt werden.
– Beim Einsatz des Gerätes in Gefahrbereichen (z. B.
Tankstellen) sind die entsprechenden Sicherheitsvor-
schriften zu beachten. Der Betrieb in explosionsgefähr-
deten Räumen ist untersagt.
4.2

Arbeitskleidung

– Arbeiten am Gerät immer mit geeigneten Handschuhen
durchführen.
– Auf eng anliegende Bekleidung der Bedienperson ach-
ten. Sicherheitsschuhe tragen und locker getragene
Kleidung vermeiden.
– Geeignete Kopfbedeckung tragen, damit Zöpfe oder
lange Haare nicht von rotierenden Teilen erfasst wer-
den können.
– Bei der Arbeit keinen Schmuck, Ringe oder ähnliches
tragen.
4.3

Abladehinweise

GEFAHR
Verletzungsgefahr, Beschädigungsgefahr!
Gewicht des Gerätes beim Verladen beachten!
Leergewicht (ohne Anbausätze)
* Sind Anbausätze montiert liegt das Gewicht entspre-
chend höher.
GEFAHR
Das Fahrzeug ist nicht für Kranverladung zugelassen.
Keinen Gabelstapler verwenden, das Gerät kann dabei
beschädigt werden.
4.4
– Die Bedienperson hat das Gerät bestimmungsgemäß
– Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt gelassen wer-
– Das Gerät darf nur von Personen benutzt werden, die
– Das Gerät darf nicht von Kindern oder nicht unterwie-
– Das Gerät kann von Personen mit verringerten physi-
– Kinder sollen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen,
– Haube nicht bei laufendem Motor öffnen.
1150 kg*
4.5
– Es müssen grundsätzlich die Vorschriftsmaßnahmen,
– Das Gerät darf nicht von Kindern oder Jugendlichen
– Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nicht zulässig.
– Um unbefugtes Benutzen des Gerätes zu verhindern,
4
-
DE
GEFAHR
Verletzungsgefahr. Kehrgutbehälter nicht an-
heben, wenn sich Personen hinter dem Gerät
aufhalten.
GEFAHR
Verletzungsgefahr. Saugeinheit nur bei abge-
senktem Kehrgutbehälter von Gerät trennen.
GEFAHR
Unfallgefahr. Nicht mit angehobenem Kehr-
gutbehälter fahren.
GEFAHR
Brandgefahr. Keine brennenden Gegenstän-
de aufkehren und einsaugen.

Sicherheitshinweise zur Bedienung

zu verwenden. Sie hat die örtlichen Gegebenheiten zu
berücksichtigen und beim Arbeiten mit dem Gerät auf
Dritte, insbesondere Kinder, zu achten.
den, solange der Motor in Betrieb ist. Die Bedienperson
darf das Gerät erst verlassen, wenn der Motor stillge-
setzt, das Gerät gegen unbeabsichtigte Bewegungen
gesichert, gegebenenfalls die Feststellbremse betätigt
und der Zündschlüssel abgezogen ist.
in der Handhabung unterwiesen sind oder ihre Fähig-
keiten zum Bedienen nachgewiesen haben und aus-
drücklich mit der Benutzung beauftragt sind.
senen Personen betrieben werden.
schen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder
Mangel an Erfahrung und Wissen benutzt werden,
wenn sie beaufsichtigt oder bezüglich des sicheren Ge-
brauchs des Gerätes unterwiesen wurden und die dar-
aus resultierenden Gefahren verstehen.
dass sie nicht mit dem Gerät spielen.

Sicherheitshinweise zum Fahrbetrieb

Regeln und Verordnungen beachtet werden, die für
Kraftfahrzeuge gelten.
betrieben werden.
ist der Zündschlüssel abzuziehen.
5

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