Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen.
Dies betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder Risse,
Knicke, Scheuerstellen usw. Die Leinenschlösser sind auf
Beschädigungen oder Verformungen zu überprüfen und es
ist zu kontrollieren, ob sie fest geschlossen sind.
Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll be-
schleunigt) ist unter 5 daN Last zu vermessen. Toleranz-
wert: +/-5 mm
Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Be-
schädigte Tragegurte müssen ersetzt oder nach Anweisung
des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5 daN Last nach Anweisung des Her-
stellers. Toleranzwert +/- 10 mm darüber hinausgehende
Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zu-
lässig.
Bei systematischen Abweichungen innerhalb des Toleranz-
werts +/- 10 mm über mehrere Messpunkte ist eine Um-
trimmung nach Anweisung der Herstellers vorzunehmen.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Her-
stellers. Maximal zulässiger Rückstellwert + 10 mm darüber
hinaus gehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermes-
sen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Je eine mittlere Stammleine der A, B, C, und D-Ebene wird
bis zur Bruchlast belastet. Die minimal erforderliche Festig-
keit beträgt für die Summe aller A- und B-Stammleinen
800 daN, für die Summe aller übrigen Stammleinen 600
daN oder das acht- bzw. sechsfache des maximalen Start-
gewichts. Bei doppelsitzigen Geräten verdoppeln sich diese
Werte.
Bei Technora Leinenmaterial ist analog noch zusätzlich das
mittlere und/oder obere Stockwerk zu prüfen.
Zusätzlich zu obiger Minimalfestigkeit verschiedener Lei-
nengruppen ist pro Leine ein Minimalwert für die Festigkeit
abhängig vom Leinentyp durch den Hersteller festgelegt.
36 | Technische Dokumentation