2.6.2 BRANDSCHUTZ/MINDESTABSTÄNDE BEI DER
AUFSTELLUNG ALS MÖBEL
Bei der Aufstellung des individuell erstellten Möbels an einer nicht brenn-
baren Wand ist ein Mindestwandabstand von 150 mm nach hinten und zur
Seite einzuhalten. Bezugspunkt ist die Außenkante des Quadra Inside Auto-
matic I SL oder II SL Gehäuses (siehe Abb. 4 u.5).
Abb. 4 Mindestabstände zu nichtbrennbarer Wand
Abb. 5 Mindestabstände in einer Raumecke
Oberhalb des Brenners dürfen
sich keine Gegenstände befinden.
Abb. 6 Mindestabstand zur Decke
• Seitlich ist ein Mindestabstand von 1000 mm (siehe Abb.7) zu brenn-
baren Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen einzuhalten,
um ausreichend Wärmeschutz zu gewährleisten! Oberhalb des ebios-
fire-Möbel, bis zur Zimmerdecke (mind. 1000 mm), dürfen sich keine
Gegenstände befinden (siehe Abb. 6)!
Abb. 7 Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen
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