5.3 GARANTIEZEIT
Die Allgemeinen Garantiebedingungen gelten nur innerhalb der Bundes-
republik Deutschland und der Europäischen Union. Die Garantiezeit und
Umfang der Garantie wird im Rahmen dieser Bedingungen außerhalb der
gesetzlichen Gewährleistung, die unberührt bleibt, gewährt.
Die Firma Spartherm Feuerungstechnik GmbH gewährt 24 Monate Garantie
für die die ebios-fire Geräte (Solitär und Einsätze). Die Firma Spartherm
Feuerungstechnik GmbH gewährt Garantie von 6 Monaten auf Verschleiß-
teile im Feuerbereich wie Dichtungen und Glaskeramik.
5.4 WIRKSAMKEITSERFORDERNIS FÜR DIE GARANTIE
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den Händler/Zwischen-
händler. Dies ist durch Urkunde, etwa Rechnung mit Lieferbestätigung des
Händlers/Zwischenhändlers nachzuweisen. Das auf das Produkt bezogene
Garantiezertifikat ist vom Anspruchsteller mit Geltendmachung des Garan-
tieanspruchs vorzulegen. Ohne Vorlage dieser Nachweise ist die Firma
Spartherm Feuerungstechnik GmbH zu keiner Garantieleistung verpflichtet.
5.5 GARANTIEAUSSCHLUSS
Die Garantie umfasst nicht:
• den Verschleiß des Produktes
Docht / Brennermatte aufgrund thermischer Belastung
• die Oberflächen:
Verfärbungen im Lack oder auf den galvanischen Oberflächen des
Feuermöbels und/oder des Brenners, die auf thermische Belastung
oder Überlastung zurückzuführen sind.
• die Glasscheiben:
Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte Rückstände von
verbrannten Materialien, sowie farbliche oder andere optische Verände-
rungen aufgrund der thermischen Belastung.
• Benutzung von ungeeignetem oder nicht genanntem Brennstoff.
• Für Ihr ebios-fire Gerät empfehlen wir Bioethanol von der Firma Spar-
therm Feuerungstechnik GmbH mit einer Konzentration von mehr als
96 %.
• falscher Transport und/oder falsche Lagerung
• unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas und
Keramik
• unsachgemäße Handhabung und/oder der Gebrauch
• unsachgemäße Befüllung der Anlage
• fehlende Wartung
• Fehlerhafter Auf-/Einbau des Gerätes
• Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
• technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
5.6 MÄNGELBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der gesetz-
lichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garantieversprechen hat,
werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei behoben, die
nachweislich auf einen Materialfehler oder auf einen Herstellerfehler beru-
hen und die übrigen Bedingungen dieses Garantieversprechens eingehalten
sind.
Im Rahmen dieses Garantieversprechens behält sich die Firma Spartherm
Feuerungstechnik GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen oder das
Gerät kostenfrei auszutauschen. Die Mängelbeseitigung hat Vorrang. Dieses
Garantieversprechen umfasst ausdrücklich nicht weitergehenden Schadens-
ersatz, der über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausgeschlossen ist.
5.7 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genommen,
sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines Gerätes, verlängert
sich für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die Garantiezeit.
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