8. Eingeschränkte Garantie Arturia garantiert, dass, sofern die Software auf einem
mitverkauften Datenträger (etwa USB-Stick) ausgeliefert wird, dieser Datenträger bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch binnen 30 Tagen nach Kauf im Fachhandel frei von
Defekten in Material oder Verarbeitung ist. Ihr Kaufbeleg ist entscheidend für die
Bestimmung des Erwerbsdatums. Nehmen Sie zur Garantieabwicklung Kontakt zum
deutschen Arturia-Vertrieb Tomeso auf, wenn Ihr Datenträger defekt ist und unter die
eingeschränkte Garantie fällt. Ist der Defekt auf einen von Ihnen oder Dritten verursachten
Unfallschaden, unsachgemäße Handhabung oder sonstige Eingriffe und Modifizierung
zurückzuführen, so greift die eingeschränkte Garantie nicht.
Die Software selbst wird "so wie sie ist" ohne jegliche Garantie zu Funktionalität oder
Performance bereitgestellt.
9.
Haftungsbeschränkung
Arturia
haftet
uneingeschränkt
nur
entsprechend
der
Gesetzesbestimmungen für Schäden des Lizenznehmers, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig von Arturia oder seinen Vertretern verursacht wurden. Das Gleiche gilt für
Personenschaden und Schäden gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder
vergleichbaren Gesetzen in anderen etwaig geltenden Gerichtsbarkeiten.
Im Übrigen ist die Haftung von Arturia für Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem
Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bedingungen begrenzt, sofern aus einer
ausdrücklichen Garantie von Arturia nichts anderes hervorgeht:
i. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet Arturia nur
insoweit, als dass durch sie vertragliche Pflichten (Kardinalpflichten) beeinträchtigt werden.
Kardinalpflichten sind diejenigen vertraglichen Verpflichtungen, die erfüllt sein müssen, um
die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages sicherzustellen und auf deren Einhaltung der
Nutzer vertrauen können muss. Insoweit Arturia hiernach für leichte Fahrlässigkeit haftbar
ist, ist die Haftbarkeit Arturias auf die üblicherweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
ii. Die Haftung von Arturia für Schäden, die durch Datenverluste und/oder durch leichte
Fahrlässigkeit
verlorene
Programme
verursacht
wurden,
ist
auf
die
üblichen
Instandsetzungskosten
begrenzt,
die
im
Falle
regelmäßiger
und
angemessener
Datensicherung
und
regelmäßigen
und
angemessenen
Datenschutzes
durch
den
Lizenznehmer entstanden wären.
iii. Die Bestimmungen des oben stehenden Absatzes gelten entsprechend für die
Schadensbegrenzung für vergebliche Aufwendungen (§ 284 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
[BGB]).
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Vertreter Arturias.
10. Laufzeit Diese Vereinbarung können Sie jederzeit beenden, indem Sie jegliche Kopien
der Software oder derer Komponenten inkl. aller Upgrades, Updates und Sicherheitskopien
auf Ihren Rechnern bzw. in Ihrem Netzwerk deinstallieren bzw. löschen. Diese Vereinbarung
wird außerdem umgehend und ohne weitere Ankündigung beendet, wenn Sie gegen eine
der in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen verstoßen.
11. Allgemeines Alle in diesem Dokument verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen
gelten sowohl für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
Arturia - Bedienungsanleitung KeyLab Essential - Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
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