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04 Baugrube und Auflager

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Die für Erdarbeiten geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die für die Herstel-
lung von Baugruben und Gräben geltenden Normen sind einzuhalten.
Die Grabenlänge entspricht der Rigolenlänge zuzüglich Arbeitsraum.
Die Grabentiefe einer Boxen-Rigole oder eines Speichers entspricht der Rigolenhöhe
zuzüglich der Überdeckungshöhe sowie der Höhe des Split- oder Feinkiesauflagers
(etwa 10 cm, s. u.).
Die Grabentiefe einer Mulden-Rigole (mit unter der Mulde liegender Boxen-Rigole)
entspricht der Muldentiefe zuzüglich der Rigolentiefe (gemäß Bemessung) sowie
der Dicke der Mutterbodenschicht (normalerweise 0,30 m) und des Auflagers
(etwa 10 cm, s. u.).
Die Grabensohle muss steinfrei, eben und ohne Gefälle ausgeführt werden. Die Trag-
fähigkeit und Durchlässigkeit der Sohle muss mindestens der des gewachsenen
Bodens entsprechen. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen
(Bodenaustausch, Nachverdichten o. a.).
Auf der Sohle ist ein ca. 10 cm dickes Auflager aus Splitt (z.B. der Körnung 2/8 mm)
einzubauen. Das Auflager ist mit geeignetem Gerät (Abziehhobel o. ä.) plan und eben
abzuziehen. Das Abziehen der Kiesschicht ist mit großer Sorgfalt auszuführen.
Vorbereitete Baugrube
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Diese Anleitung auch für:

Rausikko box sxRausikko box hx

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