Unterhaltsarbeiten an der elektrischen Ausrüstung der Standfriteuse dürfen nur von einer
Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
gemäss den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
2.5 Wartungspflicht
Der Betreiber ist verpflichtet, die Standfriteuse in regelmässigen Abständen zu warten und zu
reinigen.
. Die Standfriteuse nur in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand betreiben.
. Nur Originalverbrauchsmaterial und Originalersatzteile verwenden.
. Nach Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten die Sicherheitseinrichtungen auf korrekte Funktion
prüfen ( vgl. Kapitel „2.3" Trennen sie beim Austausch elektrischer und mechanisher Komponenten
die Standfriteuse vom elektrischen Netz.
2.6 Verfügbarkeit der Betriebsanleitung
Ein Exemplar dieser Betriebsanleitung muss dem Personal jederzeit am Einsatzort der Standfriteuse
zur Verfügung stehen.
3. BEDIENUNGS ELEMENTE
b
a
L:\INFORM\CDFrifri\2006\frifri\Deutsch\Technik\GebAnlei\215116
c
d / e
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