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BWT AQA smart Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 11

Einsäulen-weichwasseranlage
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5.3
Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den
Vorgaben der Trinkwasserverordnung bzw. der
EU-Direktive 98/83 EC entsprechen. Die Summe
an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht
überschreiten! Das einzuspeisende Hartwasser
muss stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein
Entlüfter eingebaut werden.
Dient das behandelte Wasser dem menschlichen
Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung,
darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht über-
schreiten.
Dient das behandelte Wasser ausschliesslich
technischen Anwendungen, darf die Umgebungs-
temperatur 40 °C nicht überschreiten.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht
überschritten werden (siehe Kapitel 12 Technische
Daten). Bei einem höheren Netzdruck muss vor
der Anlage ein Druckmin derer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die korrekte
Funktion der Anlage erforderlich (siehe Kapitel 12
Technische Daten).
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der posi-
tive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und der
negative Druckstoss darf 50 % des sich einstellen-
den Fliessdruckes nicht unterschreiten (siehe DIN
1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseranlage
mit Wasser, welches Chlor oder Chlordioxid enthält,
ist möglich wenn die Konzentration an freiem Chlor
/ Chlordioxid nicht 0,5 mg/l überschreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit chlor-/chlordioxid-
haltigem Wasser führt zu einer vorzeitigen Alterung
des Ionenaustauschermaterials! Eine Weichwasser-
anlage reduziert die Konzentration an freiem Chlor
und Chlordioxid, d.h. die Konzentration im Ablauf
einer Weichwasseranlage ist in der Regel deutlich
niedriger als im Zulauf.
5.4
Einbau
Vor dem Einbau der Anlage muss das Rohrleitungs-
netz gespült werden.
Es muss geprüft werden, ob der Anlage ein
Mineralstoff-Dosiergerät zum Schutz vor Korrosion
nachgeschaltet werden muss.
Zum Einbau korrosionsbeständige Rohrmaterialien
verwenden. Die korrosionschemischen Eigen-
schaften bei der Kombination unterschiedlicher
Rohrwerkstoffe (Mischinstallation) müssen beachtet
werden – auch in Fliessrichtung vor der Weichwas-
seranlage.
In Fliessrichtung maximal 1 m vor der Anlage
muss ein Schutzfilter installiert werden. Der Filter
muss funktionsfähig sein, bevor die Weichwas-
seranlage installiert wird. Nur so ist gewährleistet,
dass Schmutz oder Korrosionprodukte nicht in die
Weichwasseranlage gespült werden.
Nach Vorgaben der VDI 6023 müssen vor und
nach der Anlage geeignete Probenentnahmestellen
eingebaut werden.
Der Schlauch am Sicherheitsüberlauf des Rege-
neriermittelbehälters und der Spülwasserschlauch
müssen mit Gefälle zum Kanal geführt oder in eine
Hebeanlage eingeleitet werden.
Nach EN 1717 müssen der Spülwasser- und der
Überlaufschlauch mit dem vorgeschriebenen Ab-
stand zum höchstmöglichen Abwasserspiegel am
Kanalanschluss befestigt werden. (Abstand grösser
als Durchmesser des Abflussrohres).
Wird das Spülwasser in eine Hebe anlage eingelei-
tet, muss diese für eine Wassermenge von mind.
2 m
/h bzw. 35 l/min bei Anlagen für die Haustechnik
3
und von mind. 3 m
/h bzw. 50 l/min bei Anlagen der
3
Baureihe Rondomat und Aqa perla professional
ausgelegt sein.
Wenn die Hebe a nlage gleichzeitig auch für andere
Anlagen genutzt wird, muss sie um deren Was-
serabgabemengen grösser dimensioniert werden.
Die Hebe a nlage muss salzwasserbeständig sein.
5.5
Betrieb
Die Anlagengrösse muss den zu erwartenden
Nutzungsbedingungen entsprechen. Hinweise
hierzu finden sich in der DIN 1988-200 und den
technischen Daten.
Nach Zeiten ohne oder geringer Wasserentnahme
z. B. Ferienzeiten sollte eine Ent-nahmearmatur
für mindestens 5 Minuten voll geöffnet werden,
bevor das Wasser wieder genutzt werden kann
(siehe Kapitel Betriebsunterbrechungen in der
Bedienungsanleitung).
Die mikrobiologische Wasserqualität des enthär-
teten Wassers wird auch durch die Qualität des
verwendeten Regeneriermittels bestimmt.
DE
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