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Koppe Karabo Basic Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 8

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2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
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Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem Kaminofen ausschließen.
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Der Kaminofen darf nicht im gemeinsamen Betrieb von Wohnungsbe- und Entlüftungsanlagen in Betrieb genommen werden.
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Um die Versottung des Schornsteins zu vermeiden, muss dieser aus Edelstahl oder Keramik (innen glasiert) und wärmegedämmt
sein sowie eine hohe Kondensatbeständigkeits- und Korrosionswiderstandsklasse besitzen.
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Während des Betriebes muss am Aufstellplatz für genügend Luftzufuhr gesorgt werden.
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Es ist verboten, nicht hitzebeständige oder feuergefährliche Materialien auf dem Ofen, oder innerhalb der angeführten
Sicherheitsabstände zu deponieren!
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Legen Sie auf keinen Fall Wäschestücke zum Trocknen auf das Gerät. Beachten Sie die Sicherheitsabstände.
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Es ist verboten, die Oberseite des Ofens als Ablagefläche zu benutzen!
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Im Fall einer Funktionsstörung muss den Anweisungen der Bedienungsanleitung entsprechend verfahren werden. Der Kaminofen
darf erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem der Fehler bzw. die Fehlerursache behoben wurdet.
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Es ist verboten, zwecks Inbetriebnahme oder während des Betriebes flüssige Brennstoffe zu verwenden.
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Die Tür des Kaminofens muss während des Betriebes geschlossen bleiben.
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Die Oberflächen, Abgasrohre, Bedienelemente und die Sichtscheibe des Kaminofens werden sehr heiß! Diese dürfen nur mit
äußerster Vorsicht und ausschließlich mit Schutzausrüstung (Schutzhandschuh) berührt werden.
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Kinder müssen vom Ofen ferngehalten werden.
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Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Kaminofen rechtzeitig
außer Betrieb gesetzt werden.
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Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten regelmäßig. Die
Asche darf nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
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Das Gerät muss regelmäßig durch einen Fachmann gewartet und überprüft werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie örtliche
Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Ihre Feuerstätte ist für den Betrieb in trockenen, normalen Wohnräumen vorgesehen. Aufstellräume mit Spritzwasser o.ä., hoher
Luftfeuchtigkeit (frisch gestrichene Räume, Bäder, Baustellen, frische Estrichverlegungen etc.), oder mit starken und schnellen
Temperaturwechseln sowie Aufstellort im Freien sind nicht geeignet, da die hitzebeständige Lackierung keinen Nässe-, Wasser- oder
Feuchtigkeitsschutz besitzt.
Der Aufstellraum sollte über eine einwandfreie Luftqualität ohne nachteilige Schwebstoffe verfügen. Raumverschmutzungen durch
Schwebstoffe und andere Bestandteile in der Raumluft können durch die am Heizgerät entstehenden Temperaturen und
Abstrahlungshitze verschwelen oder auch chemisch reagieren und Gerüche, Ablagerungen (Fogging) verursachen oder
gesundheitsschädliche Verbindungen hervorrufen. Für diese Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile und deren
Pyrolyseprodukte und etwaig resultierenden mittelbaren und unmittelbaren Schäden, wird keine Haftung übernommen.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Aufstellung müssen die Brandschutzregeln nach „Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung" (FeuVo)
eingehalten werden. FeuVo ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen.
Die Strahlung, insbesondere durch die Glasfläche, des Ofens, kann brennbare Gegenstände in der Nähe des Gerätes in Brand
setzen. Im Bereich vor und neben der Feuerraumöffnung darf sich kein brennbarer Gegenstand, v.a. auch kein Brennstoff gelagert
oder abgestellt werden.
Der Kaminofen ist nur zur freien Aufstellung bestimmt. Einbauten in Nischen oder Verkleidungen um den Kaminofen sind nicht
zulässig. Ansammlung von Kondensat aus dem Schornstein im Kaminofen ist nicht zulässig.
Die bei Ofenbetrieb entstehende Strahlungshitze, insbesondere durch Glasflächen, kann brennbare
Gegenstände in der Nähe des Gerätes in Brand setzen.
Bei der Ofenaufstellung müssen daher folgende Mindestabstände zu brennbaren Materialien (Wände,
Brennstoffe, Möbel, Textilien, Dekorationen usw.) eingehalten werden:
Die Mindestentfernung des Karabo Basic, Karabo XL und Karabo XL WHF muß zu brennbaren Wänden nach hinten
und zu beiden Seiten des Gerätes mindestens 20 cm betragen.
Es ist ein Mindestabstand von der Vorderseite und im seitlichen vorderen Strahlungsbereich von jeweils 80 cm zu
brennbaren Materialien einzuhalten.
Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so benötigt dieser eine
nicht brennbare Glaskeramik- oder Stahlplatte, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um
mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
Bei besonders temperaturempfindlichen Materialien, wärmegedämmten Gebäudewänden, etc. sind ggf. noch größere
Abstände erforderlich.
HINWEIS:
Auch bei einer nicht brennbaren Aufstellwand sollte eine zu nahe Aufstellung zur Wand vermieden werden, da es hierdurch zu
Pyrolysespuren an der Wand und einer ungenügenden Verbrennungsluftzufuhr aus dem Aufstellraum kommen kann.
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten
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Diese Anleitung auch für:

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