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Sicherheitshinweise Vor Inbetriebnahme; Unfallverhütungsvorschriften; Sicherheitshinweise - WIELANDER+SCHILL InvertaPulse IP 10 digital Betriebsanleitung

Puls-arc-schweißanlage
Inhaltsverzeichnis

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1 Sicherheitshinweise vor Inbetriebnahme

Das Schweißgerät ist nach den anerkannten Normen gebaut. Dennoch ist ein gefahrloses
Arbeiten nur möglich, wenn Sie die Bedienungsanleitung und die darin enthaltenen
Sicherheitsvorschriften vollständig lesen und strikt befolgen. Lassen Sie sich durch geschultes
Personal unserer Niederlassungen oder Vertragshändler einweisen.
2 Unfallverhütungsvorschriften
Für das Schweißen mit der Pulse- Arc- Schweißanlage Typ InvertaPulse IP 10 digital gilt die
Unfallverhütungsvorschrift
BGV D1, (bisherige VBG 15), * Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren,
die in jedem Schweißbetrieb ausliegen sollte. Zur Abwicklung eines sicheren und ordnungs-
gemäßen Schweißbetriebes sind die darin enthaltenen Vorschriften einzuhalten.
zu beziehen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder
Carl Heymanns-Verlag, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.
2.1

Sicherheitshinweise

Das Gerät wurde bei der Endkontrolle sicherheitstechnisch nach BGV A2 / (bisherige
VBG 4) geprüft und entspricht den Anforderungen der EN 60974-1 / VDE 0544-Teil 1.
Außerdem gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für
Feinmechanik und Elektrotechnik; BGV D1, (bisherige VBG 15),
Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren
1) Bei Unfällen Schweißstromquelle sofort vom Netz trennen.
2) Wenn elektrische Berührungsspannungen auftreten, Gerät sofort abschalten, vom Netz
trennen und von einem Fachmann oder unserem Kundendienst überprüfen lassen.
3) Bei Reparaturen oder Nachrüstungen vor dem Öffnen des Gerätes Netzstecker ziehen.
4) Reparaturen dürfen nur von einem Elektrofachmann bzw. durch unseren Kundendienst
durchgeführt werden.
5) Vor jeder Inbetriebnahme sollte die Anlage, der Brenner, sowie der Netzstecker auf
äußere Schäden überprüft werden.
6) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach DIN EN 175, DIN EN 379
und DIN EN 169.
Während der Arbeit muss der Schweißer an seinem ganzen Körper durch die Kleidung
und den Gesichtsschutz gegen Strahlen und gegen Verbrennen geschützt sein. Dabei
sind Stulpenhandschuhe, Schürze, Schweißerschutzschild mit Schweißschutzfiltern
nach DIN EN 470-1 und BGR 189 zu tragen. Keine synthetische Kleidung, hohe
Schuhe tragen, keine Halbschuhe (wegen Metall-Schlackespritzer), wenn nötig
Kopfschutz tragen (z.B. Über-Kopf-Schweißen). Werden Vorsatzscheiben verwendet,
so müssen diese den o.g. Normen entsprechen. Als zusätzlicher Schutz der Augen
gegen Strahlung durch UV-Licht, ist eine Schutzbrille mit seitlichen Reflektions-
gläsern und entsprechender Gesichtsschutz nach BGR 192 und BGI 553 zu tragen.
In der UVV BGV D1 § 27 wird dem Unternehmer zur Pflicht gemacht, geeignete PSA
zur Verfügung zu stellen und in § 28 werden die Versicherten zum Tragen geeigneter
Kleidung verpflichtet.
2

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