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Weitere Sicherheitsbestimmungen; Folgen Und Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Anleitung; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Sicherheitshinweise Für Wartungs-, Inspektions- Und Montagearbeiten - dehoust Regenmanager C-Class CONNECT Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.4.

Weitere Sicherheitsbestimmungen

Neben den in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitshinweisen sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung gelten folgen-
de Sicherheitsbestimmungen:
• Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Betriebsbestimmungen
• Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen
• Geltende Normen und Gesetze, insbesondere folgende technische Normen: DIN EN 12056, DIN 1988, DIN 1986, DIN EN
1717, DIN EN 806.
• Länderzspezifische Normen und Gesetze immer vorrangig beachten!
1.5.

Folgen und Gefahren bei Nichtbeachtung der Anleitung

• Die Nichtbeachtung dieser Anleitung führt zum Verlust der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
• Die Nichtbeachtung kann beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
Gefährdung von Personen durch elektrische, thermische, mechanische und chemische Einwirkungen.
Versagen wichtiger Funktionen des Produkts.
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung.
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen.
1.6.

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die CONNECT-Anlage wurde unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden
harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Das Produkt entspricht damit dem
Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit. Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur
dann erreicht werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Be-
treibers, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren. Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen,
dass
die CONNECT-Anlage nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
die CONNECT-Anlage nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird.
diese Anleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der CONNECT-Anlage zur Verfügung
steht.
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die CONNECT-Anlage montiert, in Betrieb nimmt, instand hält
und Wartungen durchführt.
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie
die Anleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise gelesen und verstanden hat.
keine an der CONNECT-Anlage angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise entfernt werden und alle leserlich bleiben.
in einer Gefährdungsbeurteilung (im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes § 5) die weiteren Gefahren ermittelt werden, die sich
durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort der CONNECT-Anlage ergeben.
in einer Betriebsanweisung (im Sinne der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung § 6) alle weiteren Anweisungen und Sicher-
heitshinweise zusammengefasst werden, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben.
die Kanalabführung ausreichend bemessen ist.
1.7.
Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Umbauarbeiten oder Veränderungen der CONNECT-Anlage sind nur nach Zustimmung des Herstellers zulässig.
Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller genehmigte Teile verwenden. Die Verwendung anderer Teile kann die
Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufheben.
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