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Weitere Sicherheitsbestimmungen; Folgen Und Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Anleitung; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - dehoust GWM Serie Installations- Und Inbetriebnahmeanleitung

Wassermanager inhouse grauwasseraufbereitung zur betriebswassernutzung
Inhaltsverzeichnis

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Nach einer Unterbrechung der elektrischen oder fluidischen Versorgung ist ein definierter oder kontrollierter Wiederanlauf
des Prozesses zu gewährleisten.
Für die Einhaltung von in der Anleitung nicht berücksichtigten ortsbezogenen Bestimmungen ist der Betreiber verantwort-
lich.

1.4. Weitere Sicherheitsbestimmungen

Neben den in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitshinweisen sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung gelten folgen-
de Sicherheitsbestimmungen:
• Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Betriebsbestimmungen
• Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen
• Geltende Normen und Gesetze, insbesondere folgende technische Normen: DIN EN 12056, DIN 1988, DIN 1986, DIN EN
1717, DIN EN 806.

1.5. Folgen und Gefahren bei Nichtbeachtung der Anleitung

• Die Nichtbeachtung dieser Anleitung führt zum Verlust der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
• Die Nichtbeachtung kann beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
Gefährdung von Personen durch elektrische, thermische, mechanische und chemische Einwirkungen
Versagen wichtiger Funktionen des Produkts
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen

1.6. Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Wassermanager GWM wurde unter Berücksichtigung einer Risikobeurteilung und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhal-
tenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Das Produkt entspricht
damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit. Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis
jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht
des Betreibers des Wassermanager GWM, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren. Der Betreiber
muss insbesondere sicherstellen, dass
der Wassermanager GWM nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
der Wassermanager GWM nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird.
die Anleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort des Wassermanager GWM zur Verfügung
steht.
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal den Wassermanager GWM montiert, in Betrieb nimmt, instand
hält und Wartungen durchführt.
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie
die Anleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise gelesen und verstanden hat.
keine an dem Wassermanager GWM angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise entfernt werden und alle leserlich
bleiben.
in einer Gefährdungsbeurteilung (im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes § 5) die weiteren Gefahren ermittelt werden, die sich
durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Wassermanager GWM ergeben.
in einer Betriebsanweisung (im Sinne der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung § 6) alle weiteren Anweisungen und Sicher-
heitshinweise zusammengefasst werden, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben.
die Kanalabführung ausreichend bemessen ist.
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