4.4.
VORGABEN
4.4.1.
Allgemein
• Beim Betrieb mit raumluftabhängigen Feuerstätten im
entlüfteten Raum, muss diesem unter allen Betriebs-
bedingungen ausreichend Zuluft zugeführt werden.
Für einen korrekten Betrieb mit Feuerstätten und dem
Abluftgerät sind die örtlichen Vorschriften einzuhalten.
Informationen dazu sind beim Fachplaner einzuholen.
• Um einen Unterdruck im Raum zu vermeiden, sind ge-
eignete Außenluftgitter bzw. Nachströmeinrichtungen
zu installieren.
• Während des Betriebs kann es zu einem Unterdruck im
Gebäude kommen. Daher sind beim Betrieb von Ver-
brennungsanlagen innerhalb des Gebäudes geeignete
Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um die Gefahr
eines Kohlenmonoxidaustritts zu vermeiden.
• Pro Geschoss dürfen maximal zwei Abluftgeräte in
einem gemeinsamen Steigstrang angeschlossen
werden.
• Am Abluftgerät, über das ein Bad oder WC entlüftet wird,
dürfen keine anderen Räume angeschlossen werden.
• Jeder zu entlüftende, innenliegende Raum muss eine
unverschließbare Nachströmöffnung von 150 cm² freien
Querschnitt haben.
• Die Abluft ist nahe der Decke in den Steigstrang abzu-
führen.
• In Bädern muss die Abluft so geführt werden, dass sie im
Aufenthaltsbereich der Personen keine Luft-
geschwindigkeit über 0,2 m/s hat.
• Für den Einbau der Unterputzgehäuse ist Mörtel der
Gruppe II oder III zu verwenden.
• In Gipskartonplatten sind die Unterputzgehäuse mittels
Presssitz (231 mm) dauerhaft dicht einzupressen.
• Beim Einbau der Unterputzgehäuse in resonanzstarke
Verblendungsplatten müssen zur Vermeidung von
Körperschallübertragungen elastische Einlagen, z.B.
Moosgummi, verwendet werden.
4.4.2.
Rohrleitungssystem
• Steigstränge mit den notwendigen Abzweigstücken ist
im Durchmesser entsprechend der Geschoss- und
Geräteanzahl mithilfe eines Strangschemas zu
dimensionieren.
• Ein Verzug, Querschnittsverengungen oder eine Aus-
blasleitung über dem ersten Abluftgerät von mehr als
1,5 m führen zu erhöhten Druckverlusten. Diese sind
durch einen größeren Durchmesser der Steigstränge
auszugleichen.
• Bei einer evtl. Abweichung eines Steigstrangs aus der
Lotrechten ist ein rechnerischer Nachweis zu führen,
dass die Anforderungen nach Abschnitt 3.1.3, dritter Satz
DIN 18017 Teil 3 erfüllt ist. Bei Bemessungen von Steig-
strängen ist davon auszugehen, dass alle Abluftgeräte
gleichzeitig mit voller Förderleistung betrieben werden.
• Abluftleitungen müssen nach Abschnitt 3.9 DIN 18017
Teil 3 dicht, standsicher und bei mehr als zwei Voll-
geschossen aus brandfestem Material sein (Klasse A
nach DIN 4102).
• In Abluftleitungen sind in ausreichender Anzahl
Reinigungsöffnungen mit dichten Verschlüssen vorzu-
sehen. Einschraubbare Reinigungsverschlüsse sind
nicht zulässig.
• Um Körperschallübertragungen zu verhindern, muss der
Steigstrang mit geräuschdämpfenden Rohrschellen be-
festigt werden.
• Die Ausführung und die Installation des Abluftsystems
muss den bauakustischen Anforderungen nach DIN 4109
entsprechen.
4.4.3.
Anschluss Abluftleitung
• Abluftleitungen sind in Aluflexleitung DN75 bis zum
Steigstrang auszuführen.
• Die Leitungen sind fest und dicht an die entsprechenden
Stutzen der Abluftgeräte anzuschließen und mit einem
Textil- oder Kaltschweißband abzudichten.
• Der Biegeradius darf R = DN nicht überschreiten.
• Um Korrosionsschäden zu verhindern, müssen die
Leitungen mit einer geeigneten Folie zum Mauerwerk
hin abgedichtet werden.
• Der senkrechte Steigstrang ist entsprechend der Anzahl
an Abluftgeräten und der Berechnung des Fachplaners
zu dimensionieren.
BIA Abluftsystem Kwait ERL-EC
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