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PRONAR RD-Z24
• Der Zustand der Anschlüsse sowie der Hydraulikleitungen ist regelmäßig zu
kontrollieren. Es darf absolut kein Öl austreten.
• Wenn eine Störung der Hydraulikanlage festgestellt wird, muss die Maschine
außer Betrieb gestellt werden, bis die Störung behoben ist.
• Im Falle einer Verletzung durch einen starken Ölstrahl muss unverzüglich ein Arzt
aufgesucht wenden. Das Hydrauliköl kann in die Haut eindringen und eine
Infektion auslösen. Im Falle eines Kontakts mit den Augen müssen diese mit viel
Wasser ausgespült werden, und beim Auftreten von Reizungen den Arzt
aufsuchen. Im Falle eines Kontakts mit der Haut die Kontaktstelle mit Wasser und
Seife waschen. Es dürfen keine organischen Lösungsmittel (Benzin, Petroleum)
verwendet werden.
• Das vom Hersteller empfohlene Hydrauliköl verwenden. Öle unterschiedlicher Art
dürfen niemals miteinander vermischt werden.
• Verbrauchtes Öl oder Öl, das seine Eigenschaften verloren hat, ist in der
Originalverpackung oder in gegen die Einwirkung von Kohlenwasserstoffen
beständigen
entsprechend gekennzeichnet sein und entsprechend aufbewahrt werden.
• Es ist verboten, das Hydrauliköl in Behältern aufzubewahren, die für die Lagerung
von Lebensmitteln und Getränken bestimmt sind.
• Die Hydraulikleitungen aus Gummi müssen alle vier Jahre unabhängig von ihrem
technischen Zustand ausgewechselt werden.
• Mit der Reparatur und dem Wechsel der Bestandteile der hydraulischen Anlage
sind entsprechend qualifizierte Fachleute zu beauftragen.

2.1.4 TRANSPORTFAHRT

• Bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen sind die in dem Land gelten Verkehrsregeln
zu befolgen, in dem die Maschine betrieben wird.
• Die aus den herrschenden Verkehrsverhältnissen und den bauartbedingten
Beschränkungen hervorgehende Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten
werden. Die Fahrtgeschwindigkeit ist an die herrschenden Verkehrsbedingungen
sowie an die aus der Straßenverkehrsordnung hervorgehenden Beschränkungen
anzupassen.
Verpackungen
aufzubewahren.
2.4
Die
Ersatzbehälter
KAPITEL 2
müssen
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