KAPITEL 2
aufhalten. Der Bediener des Schleppers ist verpflichtet, für eine gute Sicht auf die
Maschine und den Arbeitsbereich zu sorgen.
• Während der Arbeit mit dem Grader muss die orangefarbene Warnblinkleuchte
(am Schlepper) eingeschaltet werden.
• Während des Betriebs der Maschine darf keine andere Tätigkeit als die des
Bedieners in der Fahrzeugkabine ausgeführt werden. Es ist untersagt, die Kabine
während des Betriebs der Maschine zu verlassen.
• Der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich der Maschine und zwischen dem
Trägerfahrzeug und der Maschine ist untersagt.
• Die Maschine wird von einer Person bedient.
2.2 BESCHREIBUNG DER RESTGEFAHR
Das Unternehmen Pronar Sp. z o. o. in Narew hat sich nach besten Kräften bemüht, das das
Unfallrisiko zu eliminieren. Es besteht jedoch eine gewisse Restgefahr, die zu Unfällen
führen kann und vor allem mit den nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten verbunden ist:
• Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine,
• Aufenthalt zwischen dem Trägerfahrzeug und der Maschine während des
Motorlaufs oder des Ankuppelns der Maschine,
• Aufenthalt auf der Maschine bei laufendem Motor,
• Betrieb der Maschine ohne oder mit beschädigten Schutzeinrichtungen,
• Nichteinhalten eines sicheren Abstands von Gefahrenbereichen oder Aufenthalt
in diesen Bereichen beim Betrieb der Maschine,
• Bedienung
Rauschmitteleinfluss stehenden Personen,
• Reinigung, Wartung und technische Prüfung bei angeschlossenem und
laufendem Trägerfahrzeug,
Die Restgefahr kann auf Minimum reduziert werden, indem folgende Hinweise beachtet
werden:
• Die Maschine mit Umsicht und ohne Eile bedienen;
der
Maschine
durch
unbefugte
oder
2.7
PRONAR RD-Z24
unter
Alkohol-
oder