KAPITEL 2
2.1.5 TRANSPORTFAHRT
• Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen die Verkehrsregeln sowie das in
dem Land, in dem der Anhänger betrieben wird, geltende Transportrecht beachtet
werden.
• Die aus den herrschenden Verkehrsverhältnissen und den bauartbedingten
Beschränkungen hervorgehende Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten
werden. Die Fahrtgeschwindigkeit ist an die herrschenden Verkehrsbedingungen,
die Beladung des Anhängers sowie an die aus der Straßenverkehrsordnung
hervorgehenden Beschränkungen anzupassen.
• Es ist verboten, einen ungesicherten Anhänger abzustellen. Nach dem Abkuppeln
vom Schlepper muss die Feststellbremse des Anhängers angezogen und der
Anhänger vor Wegrollen durch Unterlegen von Radkeilen oder anderer
Elementen ohne scharfe Kanten gesichert werden.
• Vor Fahrtantritt prüfen, ob die Feststellbremse angezogen ist. Die Auffahrrampen
müssen eingefahren und mithilfe der Blockaden richtig gesichert werden.
• Die Fahrt mit ausgefahrenen und nicht mit den Blockaden abgesicherten
Auffahrrampen ist untersagt. Vor Fahrtantritt sicherstellen, dass sich der Stützfuß
in der Fahrposition befindet und gesichert ist.
• Vor dem Fahrtbeginn ist sicherzustellen, dass der Anhänger korrekt an den
Schlepper
Kupplungsbolzens zu überprüfen).
• Das Fahren auf öffentlichen Straßen mit ausgefahrenen Elementen zur
Verbreiterung der Ladebreite ist nur mit Genehmigung der für das Fahren von
Schwerlasttransporten zuständigen Behörde und unter Einhaltung der von der
Straßenverkehrsordnung
entgegengesetzten Fall ist das Fahren auf öffentlichen Straßen verboten.
• Vor jeder Benutzung des Anhängers ist sein technischer Zustand, vor allem
hinsichtlich der Sicherheit zu prüfen. Vor allem ist der technische Zustand der
Kupplungsvorrichtung,
Anhängerbeleuchtung sowie die Anschlüsse der Hydraulik- und Druckluftanlage
sowie der Elektroinstallation zu prüfen.
angekuppelt
wurde
festgelegten
des
(insbesondere
Bedingungen
Fahrwerks,
der
2.7
Pronar RC2100
ist
die
Sicherung
erlaubt.
Bremsanlage
des
Im
und