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KAPITEL 1

1.4 GARANTIEBEDINGUNGEN

PRONAR Sp. z o.o. aus Narew garantiert einen leistungsfähigen Betrieb der Maschine bei
sachgemäßer technischer Verwendung, wie in der BEDIENUNGSANLEITUNG beschrieben.
Im Garantiezeitraum aufgetretene Mängel werden durch den Garantieservice beseitigt. Der
Termin für die Durchführung der Reparatur ist im GARANTIESCHEIN festgelegt.
Von der Garantie sind die Maschinenelemente und Baugruppen ausgeschlossen, die
unabhängig von der Garantiezeit einem Verschleiß bei normalem Gebrauch unterliegen. Zur
Gruppe dieser Elemente gehören u. a. folgende Teile/Baugruppen:
• Stahl-Planierleisten,
• Grubber,
• Stützräder.
Garantieleistungen können nur für Schäden, wie nicht vom Benutzer verschuldete
mechanische Schäden, Fertigungsmängel an Teilen, usw. geltend gemacht werden.
Wenn die Schäden:
• durch Verschulden des Benutzers,
• durch einen Verkehrsunfall,
• aufgrund eines unsachgemäßen Betreibens, Einstellung und Wartung, nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung der Maschine,
• Verwendung einer defekten oder nicht funktionstüchtigen Maschine,
• aufgrund einer Durchführung von Reparaturen durch unbefugte Personen oder
falscher Ausführung der Reparaturen,
• durch willkürliche Änderungen an der Konstruktion der Maschine,
entstanden sind, können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
HINWEIS
Es ist vom Händler eine detaillierte Ausfüllung des GARANTIE- und Reklamationsscheins
zu fordern. Ein Garantie- oder Reklamationsschein ohne Verkaufsdatum oder Stempel
des Händlers kann eine Ablehnung der Reklamation zur Folge haben.
1.5
PRONAR RD-Z24
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