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KAPITEL 2
• Es ist verboten, die Maschine beim Stand des Schleppers angehoben und
ungesichert stehen zu lassen. Wenn das Fahrzeug angehalten wird, muss die
Maschine abgesenkt werden.
• Die Beförderung von Personen oder Material auf der Maschine ist verboten.
• Für die Fahrt mit angehobener Maschine muss die Dreipunkthydraulik des
Schleppers in der oberen Stellung vor einem unbeabsichtigten Absenken
gesichert werden.
• Durch unvorsichtiges Fahren und zu hohe Geschwindigkeit können Unfälle
verursacht werden.

2.1.5 WARTUNG

• Während der Garantie dürfen sämtliche Reparaturen nur durch einen durch den
Hersteller berechtigten Service durchgeführt werden. Es wird empfohlen,
eventuelle Reparaturen von spezialisierten Werkstätten durchführen zu lassen.
• Wenn ein fehlerhafter Betrieb oder eine Beschädigung der Maschine festgestellt
wird, muss dieser außer Betrieb genommen werden, bis die Störung behoben ist.
• Bei Arbeiten an der Maschine müssen entsprechende Schutzkleidung sowie
Handschuhe getragen und geeignetes Werkzeug verwendet werden. Im Falle von
Arbeiten an der Hydraulikanlage wird empfohlen, ölbeständige Handschuhe
sowie eine Schutzbrille zu tragen.
• Beliebige an der Maschine durchgeführte Änderungen befreien das Unternehmen
PRONAR von der Haftung für entstandene Sach- oder Gesundheitsschäden.
• Der technische Zustand der Absicherungen sowie die Anzugsmomente der
Schraubverbindungen sind regelmäßig zu kontrollieren.
• Die Kontrollen der Maschine sind je nach dem vom Hersteller festgesetzten
Umfang der Kontrollen regelmäßig durchzuführen.
• Es ist verboten, Wartungs- oder Reparaturarbeiten unter angehobener und nicht
gesicherter Maschine durchzuführen.
• Bei Arbeiten, die ein Anheben der Maschine erfordern, sind dafür geeignete,
attestierte hydraulische oder mechanische Hubvorrichtungen zu verwenden.
Nach dem Anheben der Streumaschine sind zusätzlich stabile und feste Stützen
2.5
PRONAR RD-Z24
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