Sicherheitskapitel
Ausbildung
Elektrofachkraft
Kundendienst
Anmerkung für den Betreiber
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln einhalten!
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Definition
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kennt‐
nisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszu‐
führen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver‐
meiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig
ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Die Elektrofachkraft muss die Bestimmungen der geltenden gesetzli‐
chen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
Als Kundendienst gelten Servicetechniker, die von ProMinent für die
Arbeiten an der Anlage nachweislich geschult und autorisiert wurden.