3.3. Schallleistungspegel
3.4. Hand-Arm Vibration
WARNUNG
Gefahr von Gehörschäden
Ab einem Schalleistungspegel von 85 dB (A) ist das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben.
Tragen Sie Ihren persönlichen Gehörschutz
Schalleistungspegel L
110 dB(A)
WA
Emissions-Schalldruck am Arbeitsplatzplatz L
Messtoleranz K
: 2,5 dB
pA
Die angegebenen Werte wurden nach EN 13862:2021, Anhang B, ermittelt. Es handelt sich um
Geräuschemissionswerte, die zum Vergleich mit den angegebenen Werten anderer nach derselben Norm
geprüfter Bodentrennschleifmaschinen geeignet sind. Diese angegebenen Werte sind keine
Geräuschexpositionswerte. Sie sind nicht direkt für die Verwendung zur Risikobeurteilung geeignet.
Die an einzelnen Arbeitsplätzen gemessenen Expositionswerte dürfen höher sein.
Die tatsächlichen Expositionswerte hängen von der Arbeitsweise der Bedienperson, den tatsächlichen
Betriebsbedingungen (insbesondere dem verarbeiteten Material), der Expositionsdauer und dem Einsatzort
der Maschine ab.
WARNUNG
Gefahr durch Vibration
Vibration kann zu Knochen- oder Gelenkschäden sowie auch zu Durchblutungsstörungen führen.
Beim Arbeiten mit der Maschine regelmäßig Pausen einlegen
Der angegebene Wert wurde mit dem maximalen Sägeblattdurchmesser ermittelt.
Die Einwirkung kann umgekehrt proportional zum Gewicht des Bedieners sein.
Schwingungsgesamtwert:
a
6,0 m/s
2
HV
Die angegebenen Werte wurden beim Schneiden von Beton, bei einer Schnitttiefe von 5 cm gemessen.
Dieser Wert wird in der Praxis durch folgende Bedingungen beeinflusst:
Qualität des Sägeblattes
Vorschubgeschwindigkeit
96 dB(A)
pA
- Gewicht des Bedieners
- Beschaffenheit des Aggregats
- Zustand der Maschine
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