4. Mit der Benutzung von RME erfolgt eine gleichzeitige Verdünnung des Motoröls.
Es wird vorausgesetzt, dass das Ölwechselintervall wie in der
Bedienungsanleitung beschrieben (alle 200 h) exakt ausgeführt wird.
5. Ca. 30 – 50 h nach einer erstmaligen Umstellung von Dieselkraftstoff auf
Biodiesel sind die Kraftstofffilter zu tauschen, um Filterverstopfungen
vorzubeugen.
6. Die niedrigere Motorleistung darf nicht durch Änderungen der Einstellungen an
der Einspritzpumpe ausgeglichen werden. Sollten die diesbezüglichen Plomben
verletzt sein, wird Schäffer keine Gewährleistungen übernehmen.
7. Muss die Leerlaufdrehzahl korrigiert werden, so darf dies ausschließlich über die
Anschlagschraube am Drehzahlregelhebel geschehen.
8. Die RME Kraftstoffqualität muss der DIN EN 14214 entsprechen oder von besserer
Qualität sein. Da die nach EN 14214 vorgegebenen Grenzwerte in der Praxis nicht
immer eingehalten werden, sollte der Anwender seinen Kraftstoff-Lieferanten
sorgfältig auswählen. In einem Schadensfall wird bei Nichteinhaltung der EN
14214 eine Garantie abgelehnt.
9. Stillstandzeiten über 4 Wochen mit RME sind zu vermeiden. Stattdessen ist der
Motor vorher auf Dieselkraftstoff umzustellen und erst dann stillzulegen.
10. Der Geruch der Abgase ähnelt bei Verwendung von RME dem von verbranntem
Speiseöl.
11. Diese Einschränkungen gelten sowohl für den Betrieb mit 100 % RME wie auch
für Mischungen > 5 %.
4.7.3 Motorenöl
Zur Vermeidung von Unfällen:
• Immer den Motor vor dem Prüfen des Ölstandes, dem Ölwechsel
und dem Austauschen der Ölfilterkartusche stoppen.
• Auspuff und Auspuffrohr erst abkühlen lassen, bevor Sie sie
anfassen. Sie können schwere Verbrennungen verursachen. Vor
Achtung!
Überprüfungsarbeiten, Wartung und Reinigung muss der Motor
immer zuerst abkühlen.
71