1.4.2 Allgemeines
Jede Arbeitsweise, welche die Sicherheit einschränkt muss unterlassen werden.
Der Lader darf nur in sicherem und funktionsfähigem Zustand betrieben werden. Für
die Bedienung, Wartung, Instandsetzung, Montage und den Transport ist diese
Betriebsanleitung einzuhalten.
Der Unternehmer hat Sicherheitsvorschriften, soweit erforderlich, durch besondere,
den örtlichen Einsatzverhältnissen angepasste Anweisungen zu ergänzen.
Die Betriebsanleitung und sicherheitsrelevante Anweisungen müssen am
Fahrerplatz sorgfältig aufbewahrt werden. Die Betriebsanleitung und die
Sicherheitshinweise müssen vollständig und in lesbaren Zustand vorhanden sein.
Sicherheitseinrichtungen am Lader dürfen beim Betrieb nicht außer Kraft gesetzt
werden.
Beim Betrieb ist Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Ringe, Schals und offene Jacken
sind zu vermeiden. Für bestimmte Arbeiten können Schutzbrille, Sicherheitsschuhe,
Schutzhelm, Schutzhandschuhe, reflektierende Westen, Gehörschutz usw. notwendig
sein.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Information über die erste Hilfe und über
Rettungsmöglichkeiten (Notarzt, Feuerwehr usw.) notwendig. Das Vorhandensein
und der vorschriftsmäßige Inhalt des Verbandskastens sind zu sichern.
Standort und Bedienung von Feuerlöschern sowie die örtlichen Brandmeldungs- und
Brandbekämpfungsmöglichkeiten müssen bekannt sein.
Lose Teile, z.B. Werkzeuge oder andere Zubehöre sind zu sichern. Türen, Fenster und
Klappen müssen im geöffneten Zustand gegen ungewolltes Zuschlagen gesichert
sein.
Der Lader darf nur im sauberen Zustand betrieben werden. Brennbare Güter (z.B.
Heu- oder Strohhalme) sind regelmäßig zu entfernen. Die Trittstufen und Pedale sind
wegen der Rutschgefahr von Schmutz zu reinigen.
Warnung!
Heiße Teile des Laders können leichtbrennbare
Güter (z.B. Stroh, Heu usw.) entzünden.
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