1.2 Einsatz als Radlader in der Bauwirtschaft und dem Gala-Bau
Beim Einsatz in der Bauwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, außerhalb von
landwirtschaftlichen Gehöften usw. ist der Lader mit einer Kabine oder einem
Verdeck (ROPS geprüft) auszurüsten. Die Maschine dient hier ausschließlich zum
Lösen, Graben, Laden, Schieben, Verteilen und Planieren von Böden und Schüttgütern.
Eine angebaute Palettengabel ist zum Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von
Stückgütern und palettiertem Material vorgesehen.
Eine andere Verwendung (z.B. Nutzung der Ladeschwinge als Arbeitsbühne, Einsatz
als Zugfahrzeug für Anhänger oder dergleichen) gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Der Hersteller haftet für daraus resultierende Schäden nicht, der Anwender trägt
dafür das Risiko allein.
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