Garantiebestimmungen für SCHÄFFER - Hoflader
Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende
Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit für die Dauer von
12 Monaten, oder maximal 1000 Betriebsstunden nach Auslieferung.
Die Gewährleistung besteht nach unserer Wahl in der Reparatur des
Kaufgegenstandes oder dem Ersatz der beanstandeten Teile durch Lieferung von,
Neu bzw. Austauschteilen. Ersatzlieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Sollten
wir eine Rücksendung der beanstandeten Teile wünschen, so geht der Versand zu
unseren Lasten.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über und sind vom Besteller zu verwahren.
Für die nicht selbst erzeugten Ersatzteile beschränkt sich unsere Gewährleistung auf
die Abtretung der Ansprüche die uns gegen den jeweiligen Lieferanten der
Fremderzeugnissen zustehen.
Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich, spätestens 4 Wochen nach
Schadensfeststellung schriftlich unter Nennung des Ersatzteillieferscheines bei uns
erhoben werden. Instandsetzungsarbeiten sind in einer autorisierten
Händlerwerkstatt oder an einem anderen von uns zu bestimmenden Ort, unter
Verwendung vor. Original -Ersatzteilen auszuführen.
Die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen ist für uns nur dann bindend,
wenn sie schriftlich erfolgt. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht
nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Schaden zu beheben.
Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
Die Gewährleistung erlischt wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch
den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der festgestellte
Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht. Gleiches gilt für die
Verwendung von Anbaugeräten oder Werkzeugen von Fremdfirmen.
Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Besteller die Vorschriften über die
Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher
Verschleiß und Beschädigung sowie Lagerungs- und Korrosionsschäden, die auf
fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.