1.4.18 Anbringung von Feuerlöschern
(Pflicht bei Erdbaumaschinen über 30kW)
Das Anbringen von Feuerlöschern bei verschiedenen Ausstattungen ist an folgenden
Plätzen vorgesehen:
• bei Umsturzbügel oder
Fahrerschutzdach in
landwirtschaftlicher Ausstattung ist
die Befestigung im Vorderwagen auf
dem Dieseltank vorgesehen
• bei der Ausstattung mit einem ROPS-
Bügel wird der Feuerlöscher an einem
der Holme befestigt
• bei Ausstattung mit Kabine und
Verdeck wird der Feuerlöscher im
rechten Fußraum platziert
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