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Miller XMT 350 CC/CV Auto-Line Betriebsanleitung Seite 51

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Gültig ab 1. Januar 2022 (Geräte ab Seriennummer NC oder jünger)
Diese Garantiebestimmungen ersetzen alle vorhergehenden Herstellergarantien und sind die ausschließlich gül-
tigen Garantie- bestimmungen, ohne dass weitere Garantien ausdrücklich oder implizit enthalten wären.
GARANTIEBESTIMMUNGEN - Gemäß den unten
festgelegten Bestimmungen garantiert Miller Elec-
tric Mfg. LLC, Appleton, Wisconsin den autorisier-
ten Händlern, dass jedes neue Miller-Gerät,
welches nach dem oben angeführten Gültigkeits-
datum erworben wird, zum Zeitpunkt der Ausliefe-
rung
durch
Miller
frei
von
Herstellungsmängeln ist. DIESE GARANTIE GILT
AUSDRÜCKLICH ANSTELLE ALLER ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARAN-
TIEN, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN
FÜR MARKTFÄHIGKEIT UND TAUGLICHKEIT.
Innerhalb der unten angeführten Garantiezeiten
wird Miller alle in der Garantie enthaltenen Teile
oder Komponenten, bei denen Material- oder Ver-
arbeitungsmängel auftreten, reparieren oder erset-
zen. Miller muß innerhalb von dreißig (30) Tagen
nach Auftreten eines derartigen Defektes oder
Mangels benachrichtigt werden, woraufhin Miller
Anweisungen zur Durchführung von Schritten ge-
ben wird, die zur Inanspruchnahme der Garantie-
leistungen auszuführen sind. Meldungen, die als
Online-Garantieansprüche
eingereicht
müssen detaillierte Beschreibungen des Mangels
und der Problemlösungsschritte, die für die Unter-
suchung der defekten Teile unternommen wurden,
beinhalten. Garantieansprüche, die die benötigten
Informationen, die im Miller Servicebetriebshand-
buch definiert werden, nicht beinhalten, können
von Miller abgelehnt werden.
Miller wird Garantieansprüche für die unten ange-
führten Teile bei Auftreten eines Defektes inner-
halb der unten aufgeführten Garantiezeiträume
anerkennen. Garantiezeiträume beginnen mit dem
Lieferdatum des Geräts an den Endverbrauchs-
käufer, oder 12 Monate, nachdem das Gerät an ei-
nen USA oder Kanada Händler geliefert wird, oder
18 Monate, nachdem das Gerät an einen interna-
tionalen Händler geliefert wird, abhängig davon,
was zuerst eintritt.
1 5 Jahre auf Teile — 3 Jahre auf Verarbeitung
� Original- Hauptstromgleichrichter, nur betref-
fend Thyristoren (SCRs), Dioden und einzelne
Gleichrichtermodule in nicht-Inverter produkte
2 3 Jahre — Teile und Verarbeitung (soweit nicht
näher angegeben)
� Selbstverdunkelnde Helm-Schweißschutzfilter
(Keine Arbeitskraft) (Siehe Classic Series
Ausnahme unten)
� Motorbetriebenes Schweißgerät/Generatoren
(Einschließlich Enpak) (BEMERKUNG: Moto-
ren unterliegen den Garantie- bestimmun-
gen des jeweiligen Motorherstellers.)
� Insight Welding Intelligence Produkte (Außer
externe Sensoren)
� Inverter-Stromquellen
� Plasmalichtbogenschneiden - Stromquellen
� Prozessregler
� Halbautomatische
und
Drahtzuführungen
� Transformator/Gleichrichter-Stromquellen
3 2 Jahre — Teile und Verarbeitung
� Automatisch verdunkelnde Schweißmasken
(Keine Arbeit)
� Rauchgasabsaugung - Capture 5 und Indust-
rial Collector-Serie
4 1 Jahr — Teile und Verarbeitung (soweit nicht
näher angegeben)
� ArcReach-Heizung
� Schweißsysteme AugmentedArc, LiveArc und
MobileArc
Material-
und
� Automatisch bewegte Vorrichtungen
� Luftgekühlte Bernard BTB-MIG-Schweißbren-
ner (keine Arbeitskosten)
� CoolBelt,
Atemschutzsystem und "PAPR" Gesichts-
schutz (ohne Verarbeitung)
� Adsorptionstrockner-System
� Optionen für Nachrüstungen (BEMERKUNG:
Nachrüstungen sind für die verbleibende
Garantiezeit des Produktes in dem sie ein-
gebaut sind von der Garantie abgedeckt
oder für mindestens ein Jahr, — je nach-
dem welche Periode länger ist.)
� RFCS Fußfernregler (außer RFCS-RJ45)
� Rauchgasabsaugungen – Filtair 130, Serie
MWX und SWX, ZoneFlow Absaugarme und
werden,
Motorschaltkasten
� HF-Einheiten
� ICE/XT
Verarbeitung)
� Stromquellen für die induktive Erwärmung,
Kühler (BEMERKUNG: Digitale Aufzeich-
nungsgeräte unterliegen den Garantiebe-
stimmungen des jeweiligen Herstellers.)
� Insight Sensoren
� Lastbänke
� Schweißbrenner mit Vorschubmotor (außer
den "Spoolmate" Spulen-Schweißbrennern)
� Positionierer und Kontrolleinrichtungen
� Gestelle (Für die Unterbringung von mehreren
Stromquellen)
� Fahrwerke/Anhänger
� Gehäuse und Bedienpanel für Atemschutzsy-
stem mit Luftzufuhr
� Drahtvorschubeinheiten für UP-Schweißen
� WSG-Schweißbrenner (ohne Verarbeitung)
� Schweißbrenner der Marke Tregaskiss (ohne
Verarbeitung)
� Wasserkühlsysteme
� Drahtlose Fuß- und Handfernregler und
Empfänger
� Arbeitsplätze/Schweißtische
Verarbeitung)
5 6 Monate — Teile
� 12-Volt-Autobatterien
6 90 Tage — Teile
� Zubehörsätze
� Luftgekühlte Kabel mit Schnellaufwicklung für
die ArcReach-Heizung
automatische
� Schutzhülle
� Induktionsheizkabel und -matten, Kabel und
nichtelektronische Kontrollelemente.
� MSG-Schweißbrenner der Serie MDX
� Schweißbrenner der Baureihe "M"
� MIG-Schweißbrenner,
brenner
Beschichtungsköpfe
� Fernregler und RFCS-RJ45
"PAPR"
-
gebläseunterstütztes
Plasmaschneidbrenner
(ohne
(ohne
Unterpulverschweiß-
(UP)
und
externe
� Ersatzteile (ohne Verarbeitung)
� Spoolmate Spulen-Schweißbrenner
Die Garantiebestimmungen der Miller True Blue
gelten nicht für:
1. Verschleißteile, wie Stromdüsen, Schneiddüsen,
Schütze, Bürsten, Relais, Tischaufsätze für
Schweißplätze sowie Schweißvorhänge, oder Teile,
deren Versagen auf normale Abnutzung zurückzu-
führen ist. (Ausnahme: Bei allen motorbetriebenen
Produkten sind Bürsten und Relais von der Garan-
tie abgedeckt.)
2. Teile, die von MILLER eingebaut, doch von Anderen
hergestellt werden, wie z.B. Motoren oder Gewerbezu-
behör. Diese Teile unterliegen den Herstellergarantien.
3. Geräte, die von einer anderen Partei außer MILLER
modifiziert wurden, oder Geräte, die falsch installiert,
falsch betrieben oder, gemessen an Industrienormen,
falsch verwendet wurden, oder Geräte, an denen nicht
die notwendigen Wartungsarbeiten durchgeführt wur-
den, oder Geräte, die für Arbeiten verwendet wurden,
die außerhalb des für die Geräte bestimmten Bereiches
liegen.
4. Defekte, die durch Unfall, nicht autorisierter Reparatur
oder unsachgemäßer Prüfung verursacht wurden.
MILLER-PRODUKTE SIND FÜR GEWERBE- UND INDU-
STRIEANWENDER BESTIMMT, DIE HINSICHTLICH DER
VERWENDUNG UND WARTUNG VON SCHWEISSGE-
RÄTEN AUSBILDET UND ERFAHREN SIND.
Die ausschließlichen Rechtsmittel für Gewährleistungsan-
sprüche sind nach Wahl von Miller entweder: (1) Reparatur;
oder (2) Austausch; oder, falls von Miller schriftlich geneh-
migt, (3) die Übernahme zuvor genehmigter Kosten für die
Reparatur oder den Austausch bei einer autorisierten Mil-
ler-Reparaturwerkstatt; oder (4) Zahlung oder Gutschrift
des Kaufpreises (abzüglich angemessener Abschreibung
aufgrund der Nutzung). Produkte dürfen nicht ohne schriftli-
che Genehmigung von Miller zurückgegeben werden. Die
Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Die oben aufgeführten Rechtsmittel sind FOB (Free on
Board, dt.: frei an Bord) ab Appleton, WI, oder Millers auto-
risierter Reparaturwerkstatt. Transport und Fracht liegen in
der Verantwortung des Kunden. SOWEIT GESETZLICH
ZULÄSSIG, SIND DIE HIER AUFGEFÜHRTEN RECHTS-
MITTEL UNABHÄNGIG VOM RECHTSGRUND, AUF
DEM DER ANSPRUCH BASIERT, DIE EINZIGEN UND
AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL. MILLER HAF-
TET UNABHÄNGIG VOM RECHTSGRUND, AUF DEM
DER ANSPRUCH BASIERT, IN KEINEM FALL FÜR DI-
REKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER
FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN
GEWINNS). JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE
NICHT HIER GENANNT SIND, UND JEGLICHE IMPLI-
ZIERTE GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER
ERKLÄRUNGEN,
EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER
GEWÄHRLEISTUNGEN
SICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN VON MILLER
ABGELEHNT UND AUSGESCHLOSSEN.
In einigen Staaten der U.S.A. ist es gesetzlich nicht erlaubt,
festzulegen, wie lange eine implizite Garantie dauert, oder
es ist nicht erlaubt, zufällige, indirekte, spezielle oder nach-
folgende Beschädigungen auszuschließen. Daher könnte
es der Fall sein, dass einige der oben angeführten Ein-
schränkungen oder Ausschließungen für Sie nicht zutref-
fen. Diese Garantie schafft bestimmte gesetzlich gedeckte
Rechte. Andere Rechte könnten ebenso in Anspruch ge-
nommen werden, doch kann dies von Staat zu Staat unter-
schiedlich sein. In einigen kanadischen Provinzen werden
durch die dortige Gesetzgebung einige zusätzliche Garan-
tien oder Abhilfen festgelegt, die sich von den oben ange-
führten unterscheiden. In jenem Ausmaß, wie auf diese
nicht verzichtet werden kann, könnten die oben angeführ-
ten Einschränkungen und Ausschließungen nicht gelten.
Diese Garantiebestimmung schafft bestimmte gesetzlich
gedeckte Rechte, und andere Rechte könnten ebenso in
Anspruch genommen werden, doch kann dies von Provinz
zu Provinz unterschiedlich sein.
Garantie
®
JEGLICHER
HIN-

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