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Reflex Variomat 140 Betriebsanleitung Seite 71

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10.6
Prüfung
10.6.1
Drucktragende Bauteile
Die jeweiligen nationalen Vorschriften für den Betrieb von Druckgeräten sind zu beachten. Vor der Prüfung von drucktragenden Teilen
sind diese drucklos zu machen (siehe Demontage).
10.6.2
Prüfung vor Inbetriebnahme
In Deutschland gilt die Betriebssicherheitsverordnung § 15 und hier insbesondere § 15 (3).
10.6.3
Prüffristen
Empfohlene maximale Prüffristen für den Betrieb in Deutschland nach § 16 Betriebssicherheitsverordnung und Einordnung der Gefäße
von dem Gerät in Diagramm 2 der Richtlinie 2014/68/EU, gültig bei strikter Einhaltung der Reflex Montage-, Betriebs- und
Wartungsanleitung.
Äußere Prüfung:
Keine Forderung nach Anhang 2, Abschnitt 4, 5.8.
Innere Prüfung:
Höchstfrist nach Anhang 2, Abschnitt 4, 5 und 6; gegebenenfalls sind geeignete Ersatzmaßnahmen zu ergreifen (zum Beispiel
Wanddickenmessung und Vergleich mit konstruktiven Vorgaben; diese können beim Hersteller angefordert werden).
Festigkeitsprüfung:
Höchstfrist nach Anhang 2, Abschnitt 4, 5 und 6.
Darüber hinaus sind die Betriebssicherheitsverordnung § 16 und hier insbesondere § 16 (1) in Verbindung mit §15 und insbesondere
Anhang 2, Abschnitt 4, 6.6 sowie Anhang 2, Abschnitt 4, 5.8 zu beachten.
Die tatsächlichen Fristen muss der Betreiber auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung unter Beachtung der realen
Betriebsverhältnisse, der Erfahrung mit Betriebsweise und Beschickungsgut und der nationalen Vorschriften für den Betrieb von
Druckgeräten festlegen.
Variomat 140 — 06.07.2016 - Rev. B
Wartung
Deutsch — 71

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Diese Anleitung auch für:

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