UV Desinfektionsgeräte für Kühlwasser
GENO-UV 60-KWA – GENO-UV 200-KWA
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Grundlegende Informationen
1 | Gesetze, Verordnungen, Normen
2 | Desinfizierende Wirkung von UV-Licht
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Beim Umgang mit Trinkwasser sind im Interesse des Gesund-
heitsschutzes einige Regeln unvermeidlich. Diese Betriebsanlei-
tung berücksichtigt die geltenden Vorschriften und gibt Ihnen alle
Hinweise, die Sie für den sicheren Betrieb Ihrer Wasseraufberei-
tungsanlage benötigen.
Die Regelwerke schreiben unter anderem vor,
• dass nur zugelassene Fachbetriebe wesentliche Änderungen
an der Wasserversorgungseinrichtung ausführen dürfen.
• dass Prüfung, Inspektion und Wartung eingebauter Geräte re-
gelmäßig durchzuführen sind.
Insbesondere dann, wenn das mit den Geräten behandelte Was-
ser Dritten zugänglich gemacht wird, ist darauf zu achten, dass
die Trinkwasserverordnung eingehalten wird.
Vorsicht! Wird ein Teil des Wassers als Trinkwasser verwendet,
müssen zertifizierte UV-Geräte verwendet werden.
Die Desinfektionsgeräte GENO-UV 60-KWA – 200-KWA sind
für den Betrieb im Trinkwasser nicht zugelassen!
Hinweis: Die Desinfektionsgeräte GENO-UV 60-KWA –
200-KWA sind zur Desinfektion von Kühlwässern bestimmt und
dürfen nicht zum Betrieb im Trinkwasserbereich verwendet wer-
den. Sie werden Wasseraufbereitungsanlagen nachgeschaltet.
Unter UV-Licht (Ultraviolett) versteht man Licht mit einer Wellen-
länge zwischen 100 und 380 nm. Diese Wellenlängen sind un-
terhalb der Empfindlichkeitsgrenze (im unsichtbaren Bereich)
des menschlichen Auges.
Für die UV-Desinfektion ist besonders die Wellenlänge bei
254 nm von Bedeutung. Diese Wellenlänge wird von Quecksil-
berniederdruckdampflampen, die ähnlich wie normale Leucht-
stoffstrahler aufgebaut sind, emittiert.
Die desinfizierende Wirkung des UV-Lichtes resultiert daraus,
dass Licht mit einer Wellenlänge von 254 nm von den Nuklein-
säuren im Erbmaterial der Mikroorganismen absorbiert wird.
Durch die Absorption der energiereichen Strahlung wird das Erb-
gut (DNA bzw. RNA) verändert, was zu einer Vermehrungsunfä-
higkeit führt.
Bestell-Nr. 523 975:064 Erstellt: mal/mrie G:\BA-523975_064_UV-KWA.docx