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Grundlegende Informationen; Gesetze, Verordnungen, Normen - Grunbeck GENO-UV 60 I Betriebsanleitung

Uv-desinfektionsgeräte für industrie- und badewasser
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B Grundlegende Informationen (Desinfektionsgeräte)
Inhalt

1 Gesetze, Verordnungen, Normen

Bestell-Nr. 014 523 962 Erstellt: mal-mrie G:\BA-523962_014-B.DOC

Grundlegende Informationen

1 Gesetze, Verordnungen, Normen ................................
2 Desinfizierende Wirkung von UV-Licht ........................
3 Raumbestrahlung ........................................................
Beim Umgang mit Trinkwasser sind im Interesse des Gesund-
heitsschutzes einige Regeln unvermeidlich. Diese Betriebsanlei-
tung berücksichtigt die geltenden Vorschriften und gibt Ihnen
alle Hinweise, die Sie für den sicheren Betrieb Ihrer Wasserauf-
bereitungsanlage benötigen.
Die Regelwerke schreiben unter anderem vor,
 dass nur zugelassene Fachbetriebe wesentliche Änderungen
an der Wasserversorgungseinrichtung ausführen dürfen.
 dass Prüfung, Inspektion und Wartung eingebauter Geräte
regelmäßig durchzuführen sind.
Insbesondere dann, wenn das mit den Geräten behandelte
Wasser Dritten zugänglich gemacht wird, ist darauf zu achten,
dass die Trinkwasserverordnung eingehalten wird.
Vorsicht! Wird ein Teil des Wassers als Trinkwasser verwendet,
müssen zertifizierte UV-Geräte verwendet werden.
Die Desinfektionsgeräte GENO-UV 60 I – 200 I sind
für den Betrieb im Trinkwasser nicht zugelassen!
Hinweis: Die Desinfektionsgeräte GENO-UV 60 I – 200 I sind
zur Desinfektion von Bad- und Prozesswässern bestimmt und
dürfen nicht zum Betrieb im Trinkwasserbereich verwendet wer-
den. Sie werden Wasseraufbereitungsanlagen nachgeschaltet.
UV-Desinfektion
B-1
B-2
B-2
B-1

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Diese Anleitung auch für:

Geno-uv 120 iGeno-uv 200 i

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