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be cool BCP12SK2401QW Gebrauchsanleitung Seite 149

Split-klimaanlage

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Garantiebedingungen Split Klimaanlagen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für den Kauf einer BE COOL Split-Klimaanlage. Im Rahmen Ihrer Garantie beauftragen Sie uns mit
der Störungsbehebung Ihrer Klimaanlage. Grundlage für die Reklamationsbearbeitung ist die Einbau- und
Betriebsanleitung der Klimaanlage. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und beachten Sie bitte vor allem die
Hinweise auf Störungen bzw. Einbauvorschriften.
Für dieses Be Cool Gerät gewähren wir eine Garantiezeit von 2 Jahren ab Kaufdatum gültig in Österreich!
Sollten in diesem Zeitraum wider Erwarten dennoch Servicearbeiten an Ihrem Gerät notwendig sein, garantieren
wir Ihnen hiermit eine kostenlose Reparatur (Ersatzteile und Arbeitszeit) oder (nach Ermessen der Firma Schuss)
das Produkt auszutauschen. Sollten weder Reparatur noch Tausch aus wirtschaftlichen Gründen möglich sein,
behalten wir uns das Recht vor, eine Zeitwertgutschrift zu erstellen.
Bitte wenden Sie sich im Falle von Klimageräten auf jeden Fall als ersten Schritt an die Kundenhotline (siehe
Kleber am Gerät bzw. Titelseite Gebrauchsanweisung), bei Splitklimageräten hierzu an Ihren Fachhändler oder
direkt an uns. Wir weisen darauf hin, dass Reparaturarbeiten, die nicht durch die autorisierte Vertragswerkstätte
in Österreich vorgenommen worden sind, die Gültigkeit dieser Garantie sofort beenden.
Durch die Erbringung einer Garantieleistung (Reparatur oder Austausch des Gerätes) wird die absolut
Garantiedauer von 2 Jahren ab Kaufdatum nicht verlängert.
Die 2 Jahres Garantie gilt nur gegen Vorlage des Kaufbelegs und Installationsbeleges eines verifizierten
Klimatechnikers (muss Name und Anschrift des Händlers sowie die vollständige Gerätebezeichnung enthalten)
und des dazugehörigen Garantiezertifikats, auf dem die Gerätetype sowie die Seriennummer ( am Karton und anf
der Geräterück- bzw. Unterseite ersichtlich) zu vermerken sind! Ohne Vorlage des Garantiezertifikats gilt nur die
gesetzliche Gewährleistung! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
durch diese Garantie nicht berührt werden und unvermindert fortbestehen.
Eine Schadenersatzpflicht seitens Schuss Horne Electronic GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen besteht nur bei
Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ausgeschlossen ist jedenfalls die Haftung für entgangenen Gewinn,
erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritte. Schäden an oder
für aufgezeichnete Daten sind innner aus der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
Hinweis:
Der Anspruch auf Garantieleistungen erlischt, wenn die Anlage nicht fachgerecht installiert wurde. Defekte, die
auf einen Einbaufehler oder auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind, unterliegen nicht dem
Garantieanspruch. Insbesondere Kältemittelmangel, der aufgrund von gelösten Verbindungen im normalen Betrieb
entstanden ist, und dadurch resultierende Schäden unterliegen nicht der Garantie.
Stellt unser Fachpersonal vor Ort fest, dass es sich nicht um eine von Schuss Horne Electronic GmbH im Rahmen
der Garantieleistung zu vertretender Störung handelt, sind die anfallenden Reparaturkosten inkl. Anfahrtskosten
vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden umgehend mit dem Techniker vor Ort abgerechnet.
Weitere Kosten, die durch Kundenwunsch (z.B. Wartungsarbeiten, Neuverlegung der Kältemittelleitung) über die
reinen Reparaturmaßnahmen hinausgehen, sind vom Kunden direkt zu begleichen.
�JCHUJ/
HOME ELECTRONIC
Schuss Horne Electronic GmbH, Scheringgasse 3, A-1140 Wien
Ansprechpartner: Customer Service
Telefon +43 (1) 970 21 514

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