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Weishaupt WRS Bedienungsanleitung Seite 5

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1. Grundlegende Hinweise
Die Montage- und Betriebsanleitung des Weishaupt
Regler Systems halten Sie gerade in der Hand.
Lesen Sie die Anleitung sorgfältig durch.
Bewahren Sie die Anleitung stets in der Nähe der
Anlage auf (gelben Sammelordner verwenden).
Diese Montage- und Betriebsanleitung
wendet sich an den Endbenutzer.
enthält wichtige Hinweise.
ist von allen Personen zu beachten, die am Gerät
arbeiten.
Symbol- und Hinweiserklärung
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise, deren
Nichtbeachtung schwere gesundheitsschädli-
che Auswirkungen, bis hin zu lebensgefähr-
lichen Verletzungen zur Folge haben kann.
GEFAHR
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise, deren
Nichtbeachtung zu lebensgefährlichen
Stromschlägen führen kann.
GEFAHR
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung eine Beschädigung oder
Zerstörung des Gerätes oder
Umweltschäden zur Folge haben kann.
ACHTUNG
Dieses Symbol kennzeichnet Handlungen,
die Sie durchführen sollen.
1.
Eine Handlungsabfolge mit mehreren
2.
Schritten ist durchnummeriert.
3.
Dieses Symbol fordert Sie zu einer Prüfung
auf.
Dieses Symbol kennzeichnet Aufzählungen.
Abkürzungen
Tab.
Tabelle
Kap.
Kapitel
Verwendete Abkürzungen:
WRS-CPU: Kessel Zentralelektronik
WRS-BE: Bedieneinheit
WRS-EM: Erweiterungsmodul Mischer
WTU:
Weishaupt Thermo Unit
HF:
Heizungsfachmannebene
EB:
Endbenutzer
Übergabe und Bedienungsanweisung
Der Lieferant der Feuerungsanlage übergibt dem Betreiber
der Anlage spätestens mit Abschluss der Montage-
arbeiten die Bedienungsanweisung mit dem Hinweis,
diese im Aufstellungsraum des Wärmeerzeugers aufzu-
bewahren. Auf der Bedienungsanweisung ist die Anschrift
und die Rufnummer der nächsten Kunden-dienststelle
einzutragen. Der Betreiber muss darauf hingewiesen
werden, dass die Anlage mindestens - einmal im Jahr -
durch einen Beauftragten der Erstellerfirma oder durch
einen anderen Fachkundigen überprüft werden soll. Um
eine regelmäßige Überprüfung sicherzustellen, empfiehlt
-weishaupt- einen Wartungsvertrag.
Der Lieferant soll den Betreiber spätestens anlässlich der
Übergabe mit der Bedienung der Anlage vertraut machen
und ihn darüber unterrichten, wann und gegebenenfalls
welche weiteren Abnahmen vor dem Betrieb der Anlage
noch erforderlich sind.
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf
eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzufüh-
ren sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen,
Bedienen und Warten des Geräts
Betreiben des Geräts bei defekten Sicherheits-
Einrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrach-
ten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und
Schutzvorrichtungen
Nichtbeachten der Hinweise in der Montage- und
Betriebsanleitung
Eigenmächtige bauliche Veränderungen am Gerät
Einbau von Zusatzkomponenten, die nicht gemeinsam
mit dem Gerät geprüft worden sind
Mangelhafte Überwachung von Geräteteilen, die
einem Verschleiß unterliegen
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
Höhere Gewalt
Schäden, die durch Weiterbenutzung trotz Auftreten
eines Mangels entstanden sind
Mängel in den Versorgungsleitungen
Keine Verwendung von -weishaupt- Originalteilen
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