6.4.7
Abnahme
Der Anlagenhersteller muss zur Bestimmung der Sicherheit einer Maschine oder An-
lage eine Gesamtbetrachtung durchführen. Die Wirksamkeit jeder Risikominderung
muss geprüft werden. Es muss auch geprüft werden, ob die geforderte Sicherheitsin-
tegrität (SIL und/oder PL) für jede implementierte Sicherheitsfunktion erreicht wird.
Zum Nachweis der erreichten Sicherheitsintegrität kann z. B. das Berechnungstool
"SISTEMA" des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-
rung (IFA) verwendet werden.
Projektierung Funktionale Sicherheit
Sicherheitstechnische Auflagen
Produkthandbuch – MOVIMOT
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advanced DAC