Messabweichung
Die Messabweichungen liegen entsprechend der auf dem Zähler angebrachten Genauigkeitsklas‑
se und unter Verwendung innerhalb der zulässigen Betriebsbedingungen immer innerhalb der in
der MID‑Richtlinie 2004/22/EG geforderten Grenze.
Rücklaufhemmung
Voraussetzung ist die Kennzeichnung des Zählers als Einrichtungszähler mit dem Klinkensymbol
für Rücklaufhemmung .Ist die vektorielle Summe aus den drei Einzelphasenleistungen am Zähler
positiv, wird die resultierende Energiemenge vom Zähler registriert. Das Verhalten des Zählers
hinsichtlich der Bildung der vektoriellen Summe entspricht dem eines Ferrariszählers (Induktions‑
motorzähler). Solange die vektorielle Summe negativ ist, wird die Registrierung ausgesetzt.
Zweirichtungszählung
Voraussetzung ist die Kennzeichnung des Zählers als Zweirichtungszähler mit den Pfeilsymbolen.
Ist die vektorielle Summe aus den drei Einzelphasenleistungen am Zähler positiv, so wird die re‑
sultierende Energiemenge vom Zähler als Bezug (Import) registriert, ist die vektorielle Summe aus
den drei Einzelphasenleistungen negativ, dann als Lieferung (Export).Die Zweirichtungszählung ist
für eine Verrechnungsmessung nicht freigegeben (ohne MID).
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