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Viessmann VITOCAL 350-HT PRO Planungsanleitung Seite 58

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Planungshinweise
Falls durch den Parameter freigegeben, schaltet die Wärmepumpen-
regelung je nach Wärmeanforderung den Heizwasser-Durchlaufer-
hitzers ein. Sobald die max. Vorlauftemperatur im Sekundärkreis
erreicht ist, schaltet die Wärmepumpenregelung den Heizwasser-
Durchlauferhitzer aus.
Bivalente Betriebsweise
Externer Wärmeerzeuger
Die Wärmepumpenregelung ermöglicht den bivalenten Betrieb der
Wärmepumpe mit einem externen Wärmeerzeuger, z. B. Öl-Heiz-
kessel.
Der externe Wärmeerzeuger ist hydraulisch so eingebunden, dass
die Wärmepumpe auch zur Rücklauftemperaturanhebung des Kes-
sels genutzt werden kann. Die Systemtrennung erfolgt entweder mit
einer hydraulischen Weiche oder einem Heizwasser-Pufferspeicher.
Für einen optimalen Betrieb der Wärmepumpe muss der externe
Wärmeerzeuger über einen Mischer in den Heizwasservorlauf einge-
bunden werden. Mit der direkten Regelung dieses Mischers durch
die Wärmepumpenregelung wird eine schnelle Reaktion erreicht.
3
Falls die Außentemperatur (Langzeitmittel) unterhalb der Bivalenz-
temperatur liegt, schaltet die Wärmepumpenregelung den externen
Wärmeerzeuger ein. Bei direkter Wärmeanforderung durch die Ver-
braucher (z. B. bei Frostschutz oder bei einem Defekt der Wärme-
pumpe) wird der externe Wärmeerzeuger auch oberhalb der Biva-
lenztemperatur eingeschaltet.
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung so hoch, dass dieser Zuschlag nicht berücksich-
tigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*4
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
Einfamilienhaus
*4
(mittlerer Bedarf
)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für
abgesenkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.
*3
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*4
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
Viesmann
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(Fortsetzung)
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/d und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/d und Person
Hinweis
Die Wärmepumpenregelung beinhaltet keine Sicherheitsfunktionen
für den externen Wärmeerzeuger. Um bei Fehlfunktion zu hohe
Temperaturen im Vor- und Rücklauf der Wärmepumpe zu vermei-
den, müssen Sicherheitstemperaturbegrenzer zum Ausschalten des
externen Wärmeerzeugers (Schaltschwelle 75 °C) vorgesehen wer-
den.
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 ºC ausgegangen.
■ Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro
Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Falls die Summe der zusätzlichen Heizlast größer als 20 % der
nach EN 12831 berechneten Heizlast ist, wird dieser Zuschlag
berücksichtigt.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
30
ca. 1200
45
ca. 1800
50
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls
auf die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungs-
funktionen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage
an den Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Falls die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden sollen, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*3
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*3
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VITOCAL

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