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Viessmann VITOCAL 350-HT PRO Planungsanleitung Seite 47

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
■ Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die bei einem Notfall
das sofortige Verlassen des Maschinenraums ermöglichen. Zumin-
dest ein Notausgang muss direkt ins Freie oder in einen Notaus-
gang-Korridor führen. (Siehe O in Abb.)
■ Bei Kälteanlagen, deren Füllmenge über dem praktischen Grenz-
wert für den Rauminhalt liegt, muss der Maschinenraum eine Tür
aufweisen, die entweder direkt oder über einen speziell dafür vor-
gesehenen Vorraum mit selbstschließenden dichten Türen ins
Freie führt.
■ Alle Rohrleitungen und Lüftungskanäle, die durch Wände, Decken
und Böden des Maschinenraums verlaufen, müssen an den Stel-
len, an denen sie durch die Wände, Decken oder Böden verlaufen,
abgedichtet sein. Die Abdichtung muss ebenfalls eine Feuerbe-
ständigkeit von mindestens 1 h aufweisen (z. B. A, B, L in
Abb.).
■ Es dürfen keine Öffnungen vorhanden sein, die ein unbeabsichtig-
tes Eindringen von entweichendem Kältemittel in Aufenthaltsberei-
che von Personen ermöglichen.
Maschinenraumlüftung
Luft aus Maschinenräumen muss bei einer Freisetzung von Kältemit-
tel durch Leckagen an Bauteilen durch mechanische Lüftung nach
außerhalb des Gebäudes entlüftet werden. Dieses Lüftungssystem
muss von jedem anderen Lüftungssystem am Aufstellungsort unab-
hängig sein.
Es müssen Vorkehrungen für eine ausreichende Zuleitung von fri-
scher Außenluft und eine gleichmäßige Verteilung dieser Luft inner-
halb des Maschinenraums getroffen werden, um tote Zonen zu ver-
meiden. Öffnungen zur Außenluft müssen so angeordnet werden,
dass kein erneuter Umlauf in den Raum erfolgt.
Die Belüftung von Maschinenräumen muss sowohl für die üblichen
Betriebsbedingungen (Temperatur) als auch für Notfallsituationen
(Havariefall) ausreichend sein.
■ Der Luftstrom der mechanischen Lüftung muss mindestens dem
errechneten Volumenstrom entsprechen:
2/3
V = 0,014 x m
V
Volumenstrom in m
3
/s
m
Masse der Kältemittelfüllmenge in kg in der Wärmepumpe
mit der größten Füllmenge, die sich mit irgendeinem Teil im
Maschinenraum befindet
0,014 Umrechnungsfaktor in m
15 Luftwechsel pro Stunde sind für die Notlüftung im Havariefall
ausreichend.
4 Luftwechsel pro Stunde bei Personenaufenthalt
Hinweis
Sofern vier Luftwechsel nicht erreicht werden, muss das Alarmsys-
tem aktiviert werden und, sofern zutreffend, die elektrische Strom-
versorgung abgeschaltet werden.
■ Die mechanische Notlüftung muss mit zwei voneinander unab-
hängigen Notsteuerungen ausgerüstet sein, von denen sich eine
außerhalb und die andere innerhalb des Maschinenraums befin-
den muss (Redundanz).
Typ
BW 352.AHT058
BW 352.AHT071
BW 352.AHT084
BW 352.AHT096
BW 352.AHT119
BW 353.AHT126
BW 353.AHT147
VITOCAL
3
/(s x kg
2/3
)
Kältemittelfüllmenge in kg
Fernabschaltung der Kälteanlage
Zum Abschalten der Kälteanlage muss außerhalb des Maschinen-
raums und in der Nähe seiner Tür ein NOT-HALT-Schalter vorgese-
hen werden. Ein Schalter mit vergleichbarer Funktion muss an einer
geeigneten Stelle innerhalb des Raumes vorgesehen werden. Die
Schalter müssen den Anforderungen an Notschalter nach
EN ISO 13850 und EN 60204-1 entsprechen.
NOT-HALT-Schalter ist bauseits einzubinden.
Luftverbrauchende Komponenten
Die Luftzufuhr für Verbrennungsmotoren, Kessel oder Luftverdichter
muss von außen leitungsgeführt sichergestellt werden. Die Raumluft
darf in keinem Fall den genannten Maschinen zugeführt werden.
■ Montage Abluftkanal: Absaugung vom Boden, da Kältemittel
schwerer als Luft ist.
■ Die Abluft muss ins Freie geführt werden.
■ Die Zuluft muss denselben Volumenstrom wie die Abluft gewähr-
leisten.
Mindestvolumenstrom in m
37,0
38,0
41,5
44,0
49,8
54,0
64,0
3
/h
560
570
605
629
683
721
807
Viesmann
47
3

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